wer wird gezwungen?

Arbeitsverpflichtung

Derzeit beziehen knapp drei Millionen Menschen regelmäßige „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Viele von ihnen können aber nicht zur Annahme von Arbeitsangeboten verpflichtet werden:

– Minderjährige

– SeniorInnen über 65 Jahre

– Erwerbsunfähige

– Alleinerziehende mit Kindern bis zu drei Jahren

– „working poor“, also Leute, die so wenig verdienen, dass sie ergänzend Sozialhilfe beziehen.

Für Arbeitsprogramme kommen im Ergebnis nur rund eine Million Leistungsempfänger in Betracht. Bei rund der Hälfte der Arbeitsprogramme in Deutschland erhalten die Betroffenen – neben der Sozialhilfe – lediglich eine „Mehraufwandsentschädigung“ von 1 bis 3 Mark pro Stunde. Für die Sozialämter ist dies aber nur auf den ersten Blick die billigste Lösung. Wird nämlich ein (mehr oder weniger reguläres) Arbeitsverhältnis abgeschlossen, ist die vermittelte Person kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Letzteres ist für die Kommunen besonders wichtig. Denn nach einem Jahr Arbeit im Projekt bekommt der Betroffene Arbeitslosengeld und entlastet dadurch den städtischen Sozialhilfe-Etat. CHR