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Hakenkreuzfahne als Deko

■ Prozess gegen jungen Bremer eingestellt / 600 Mark Strafe

Ein junger Mann, an Geschichte interessiert, vor allem an den Jahren 1933 bis 39. Deshalb habe er eine Sammlung mit Orden, Fahnen und Uniformen aufbauen wollen. Und Martin H. dachte, für den Privatbesitz dürfe man entsprechendes Material in den USA bestellen.

Letzte Woche musste er sich vor dem Bremer Amtsgericht wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verantworten. Per Internet hatte er in den USA unter anderem eine Hakenkreuzfahne, eine Reichskriegsflagge, Aufnäher, Anstecknadeln und ein T-Shirt mit der Aufschrift „Meine Ehre heißt Treue“ bestellt. Die Richterin präsentierte die Beweise bereitwillig: Mit ausgebreiteten Armen hielt sie eine Hakenkreuzfahne in die Luft.

Martin H. räumte ein, diese Dinge wohl zum Teil bestellt zu haben. Nur über die Aufnäher zeigte er sich verwundert. Er habe erwartet, alte Orden zu bekommen. Und auch das T-Shirt sollte eigentlich ein ockerfarbenes „Kurzarmhemd“ mit „Africa Corp.“ als Aufdruck sein. Aber wahrscheinlich ist da was falsch gelaufen, weil es zu der Bestellliste keine Bilder gab. Nach der englischsprachigen Rechtsbelehrung, glaubte er, nichts Unlauteres zu tun. Dass der Brief des Versandhauses mit „Heil Hitler“ grüßte, hatte ihn nicht schockiert.

Die Richterin stellte das Verfahren ein, wenn H. 600 Mark an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zahlt. ube

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