: gebühren in d.
Drei-Klassen-System
Richtige Studiengebühren gibt es in Deutschland noch nicht. Aber schrittweise kommen sie. Die so genannten Verwaltungsgebühren von in der Regel 100 Mark werden bei Immatrikulation und Rückmeldung erhoben. Beinahe jedes Bundesland nimmt diese Gebühr.
Zudem gibt es Gebühren für – echte wie unechte – Langzeitstudenten. Baden-Württemberg verlangt seit 1998 pro Semester 1.000 Mark, wenn die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten wird. Saarland will nachziehen.
In manchen Bundesländern ist das Zweitstudium gebührenpflichtig: Bayern verlangt 1.000 Mark pro Semester. Sachsen nur, wenn die Regelstudienzeit überschritten wird. cif
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen