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Sozialhilfe-Sperre rechtens

■ Gericht: Null Sozialhilfe für Arbeitsverweigerer

Notorische Arbeitsverweigerer haben nach einem Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das Sozialamt könne die Leistungen stufenweise einstellen, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung eines Eilverfahrens. Ein 20-Jähriger hatte sich vor Gericht gegen eine Sperre nach drei ausgeschlagenen Stellenangeboten gewehrt.

Seit der jüngsten Debatte um Arbeitsverweigerer häuften sich die Verfahren, sagte ein Sprecher des Bremer Gerichts. Die Ämter gingen seither schärfer gegen Arbeitsverweigerer vor. „Ein solcher Fall kam bei uns früher drei bis vier Mal im Jahr vor“, sagte der Sprecher. In den vergangenen acht Wochen seien es jedoch zehn Fälle gewesen.

Der 20-Jährige ohne Ausbildung hatte ein knappes halbes Jahr lang drei Angebote ignoriert. Er sollte sich bei Zeitarbeitsfirmen und beim Bund der Pfadfinder um Hilfstätigkeiten bewerben. Außerdem habe er sich auch nicht auf eigene Faust um Arbeit bemüht, sagte der Sprecher. Bewerbungen habe er nicht losgeschickt, da er kein Geld habe. Die Arbeit bei den Pfadfindern habe er mit der Begründung abgelehnt, er habe Angst vor Drogenabhängigen, mit denen er eventuell dort zusammentreffen könnte. Als er die erste Stelle nicht antrat, kürzte das Amt die monatlichen Zahlungen um ein Viertel. Als er auf das zweite nicht reagierte, verringerte sich die Sozialhilfe um die Hälfte, bei der dritten Weigerung wurde sie ganz gestrichen. taz

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