: klagen gegen die rechtschreibreform
Aus der Urteilsbegründung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Juni 2001 der Berufung des niedersächsischen Kultusministeriums stattgegeben und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover gegen die Rechtschreibreform aufgehoben. Die Richter in Hannover urteilten 1997 zugunsten von Familie Ahrens aus Elsfleth, „die schulische Einführung der Rechtschreibreform verstößt gegen Grundrechte der Antragstellerin“. Das Berufungsgericht in Lüneburg schloss sich nun in der Tendenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an und begründet dies so:
„Angesichts der – aus welchen Gründen auch immer – weiten Verbreitung der geänderten Rechtschreibregeln infolge des Zeitablaufs seit 1996 erscheint es vielmehr zunehmend fraglich, ob tatsächlich auch derzeit noch die Rede davon sein kann, der Unterricht auf der Grundlage der Rechtschreibreform beeinträchtige die Schüler darin, sich im Berufsleben zu behaupten. Denn sie werden ringsum mit den neuen Regeln konfrontiert (Presse, Behörden) und müssen auch damit rechnen, dass die neuen Regeln im Einzelfall oder auch weitgehend angewendet werden, also bereits die Praxis beherrschen. Danach erscheint nun der Zeitpunkt erreicht, in dem das Unterrichten nach den neuen Regeln [...] sinnvoll ist. Darüber hinaus bleibt es der Tochter der Klägerin überlassen, sich noch weitere vier Schuljahre bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31. Juli 2005 der ‚überholten‘ alten Schreibweisen zu bedienen. [...] Eine Verletzung des der Tochter der Kläger zustehenden Rechts auf Bildung [...] liegt deshalb nicht (mehr) vor.“
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