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Islamisten unterichten

Die Islamische Föderation darf an Berliner Schulen unterrichten. Niederlage für Schulverwaltung

BERLIN epd ■ Die Islamische Föderation Berlin darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes ab 3. September an zwei Schulen Religionsunterricht erteilen. Das Gericht gab am Mittwoch einem Eilantrag der Organisation statt. Damit kann der Unterricht mit dem neuen Schuljahr beginnen.

Die Berliner Schulverwaltung hatte die Rahmenpläne der Islamischen Föderation für den Religionsunterricht mit der Begründung zurückgewiesen, dass „wesentliche Verfassungsprinzipien“ darin nicht umgesetzt seien. Das betreffe die Befähigung zur eigenen Entscheidung und zur freien Entwicklung des Gewissens sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Die Verwaltungsrichter sahen dagegen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Unterricht der Organisation hinsichtlich „tragender Prinzipien der Verfassung“ von den grundlegenden staatlichen Bildungszielen abweiche. Die Grenzen zulässiger Vermittlung islamischer Glaubensinhalte würden nicht überschritten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte der Föderation im November 1998 den Status einer Religionsgemeinschaft zugesprochen. Nach dem Berliner Schulgesetz ist das die Voraussetzung, um an den Schulen Islam-Unterricht zu erteilen.

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