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Protest als Wiederholungstat?

Gericht in Genua lehnt Freilassung von fünf deutschen Demonstranten ab – wegen Wiederholungsgefahr. Grünen-Abgeordnete kritisiert Haftbedingungen und BKA-Datei

BERLIN taz ■ Über sechs Wochen nach dem G-8-Gipfel befinden sich immer noch vier Deutsche in Genua in Haft, ein 18-Jähriger steht unter Hausarrest. Die grüne Bundestagsabgeordnete Annelie Buntenbach besuchte die Inhaftierten in dieser Woche und berichtete gestern über die Haftbedingungen und den Verlauf der Verfahren. „Die Misshandlungen in den Gefängnissen waren nicht Exzesse einzelner Beamte und müssen deshalb vollständig aufgeklärt werden“, machte sie klar. Sie unterstützte die Forderung der Grünen im EU-Parlament, eine europäische Untersuchungskommission einzusetzen.

Gleichzeitig will Buntenbach auf deutscher Seite prüfen lassen, welche Informationen den italienischen Behörden vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt wurden. „Bei dieser Datei, die zu Aus- und Einreiseverboten geführt hat, ist völlig unklar, wer da warum reingekommen ist, das ist absolut nicht hinnehmbar.“ Buntenbach will dies im Bundestags-Innenausschuss zur Sprache bringen.

Wie es mit den Inhaftierten in Genua weitergeht, ist ungewiss. Bei dem Haftprüfungstermin am Montag lehnte die zuständige Richterin die Aufhebung der Untersuchungshaft ab. Da die Gefahr von Wiederholungstaten bei kommenden Protesten bestünde, so die Argumentation, könnten die fünf Deutschen nicht freigelassen werden. Deren Anwälte legten gegen diese Entscheidung Widerspruch ein. Mit einem neuen Haftprüfungstermin sei in den nächsten 14 Tagen zu rechnen, sagte Buntenbach.

Den Inhaftierten wird Mitgliedschaft im so genannten Black Block vorgeworfen, der von der italienischen Polizei für die gewalttätigen Ausschreitungen verantwortlich gemacht wird. Der Verdacht stützt sich allerdings nur auf wenige und unzureichende Indizien wie schwarze Kleidungsstücke, Zigarettenfilter und Campingstangen. SUSANNE AMANN

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