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Verkäufer verkohlten Kunden

Kohlenhändler zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Partner erhielt Bewährungsstrafe. Sie hatten ihren Kunden weniger Kohlen geliefert als berechnet

Ein 59-jähriger Kohlenhändler, der zahlreiche Kunden beim Verkauf von Heizmaterial betrogen hatte, ist gestern vom Berliner Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Kaufmann hatte in den Jahren 1992 und 93 weniger Kohle geliefert als abgerechnet. Bei 132 Gelegenheiten betrug er seine Kunden um insgesamt rund 90.000 Mark.

Ein geringer in die illegalen Machenschaften verstrickter Partner des Kohlenhändlers erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die beiden Geschäftsleute müssen zusätzlich jeweils 14.400 Mark Strafe zahlen. Die Angeklagten hatten die Betrügereien vor Gericht bedauert. Eigenen Angaben nach hatten sie die zusätzlichen Einkünfte in die Firma in Berlin-Kaulsdorf investiert.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft nahezu 2.000 einzelne Fälle mit einer Schadenssumme von rund einer Million Mark aufgelistet. Aus prozessökonomischen Gründen wurde die Anklage deutlich verringert. Bei voller Beweisaufnahme wäre die Strafkammer auf unabsehbare Zeit blockiert gewesen, sagte Richterin Dagmar Beyer. „Wir hätten 160 Zeugen hören und zwei Aktenregale mit Belegen erörtern müssen“, argumentierte das Gericht nach zweitägigem Prozess.

Die Richter bezogen ein Urteil aus dem Jahr 1996 in die Strafe ein, das für die Kohlenhändler 12 und 22 Monaten Haft mit Bewährung plus Geldstrafen vorgesehen hatte. Sie sollen nach der Wende krumme Geschäfte mit speziell für Privathaushalte in der DDR subventionierten Kohlen gemacht haben. DPA

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