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Staat haftet für Flughäfen

Verkehrsministerium übernimmt für einen Monat die Versicherung. Luftpool bietet Airlines Policen mit 150 Millionen Dollar Deckung. Flugunternehmer nicht zufrieden

FRANKFURT/MÜNCHEN dpa ■ Die Bundesregierung hat ihre Haftungsgarantie vorübergehend auch auf Flughäfen ausgedehnt. Damit übernehme der Staat vier Wochen lang die Haftung für Kriegs- und Terrorschäden bei Fluggesellschaften und Flughäfen in Deutschland, sagte Verkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) gestern. Danach solle es wieder privatwirtschaftliche Lösungen geben. Neben den Fluggesellschaften waren auch den Flughäfen diese Versicherungsverträge gekündigt worden. „Es bleibt kein einziges Flugzeug am Boden aus Versicherungsgründen“, sagte Bodewig.

Im Streit um den gekündigten Versicherungsschutz der Flugzeug-Drittschäden durch Krieg und Terror hat das Deutsche Luftpool den Airlines neue Verträge angeboten. Jedes Flugzeug könne von Freitag an mit einer Deckung von 150 Millionen Dollar (315 Millionen Mark) versichert werden, sagte eine Sprecherin des Luftpools.

Der Geschäftsführer der AG deutscher Luftfahrtunternehmen, Detlef Winter, sagte, „mit 150 Millionen Dollar Deckungssumme können wir ebenso wenig fliegen wie mit 50 Millionen“. Viele Leasingverträge setzten für die Maschinen eine Deckung von einer Milliarde Mark voraus. Auch einige Städte könnten nur angeflogen werden, wenn die Drittschäden entsprechend hoch versichert seien. Mit diesem neuen Angebot „sei die Kuh noch lange nicht vom Eis“.

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