: AStA gegen Raster
■ Hochschule soll keine Daten rausgeben. Lüthje: Uni kann sich dem nicht entziehen
Der AStA der Uni-Hamburg ist dagegen, dass sich die Hochschulen an der verdachtsunabhängigen Rasterfahndung beteiligen. Wie die Berliner Humboldt-Universität (HU) sollte auch die Hamburger Uni sich weigern, Daten von Studierenden herauszugeben, fordert ASta-Referent Fabian Klabunde: „Es ist nicht hinzunehmen, dass hier Millionen von unbescholtenen Bürgern unter Generalverdacht gestellt werden“, sagt er zur taz, „zumal nach so merkwürdigen Kriterien wie Nationalität oder Glauben.“ Auch aus Datenschutzgründen sei die Aktion bedenklich.
Klabunde beruft sich bei seiner Kritik auch auf eine Resolution des bundesweiten „Freien Zusammenschlusses der Studierenen“, FZS, der alle Hochschulen auffordert, keine Daten herauszugeben. In einem Gespräch mit Uni-Präsident Jürgen Lüthje wollen die Studierendenvertreter klären, inwieweit Hamburg dem Beispiel der HU folgen könnte. Die hatte sich vorige Woche nach einem Beschluss ihres akademischen Senats geweigert, dem Landeskriminalamt Daten von 23 Studierenden aus arabischen Ländern zu geben. Allerdings wurde die HU daraufhin vom Amtsgericht Tiergarten dazu verpflichtet, dies doch zu tun.
Uni-Präsident Jürgen Lüthje wird sich der Rasterfahnung nicht entgegenstellen. Die Universität könne sich angesichts der „bisher undenkbaren und historisch beispiellosen“ Anschläge vom 11. September dieser Maßnahme „nicht entziehen“, sagt er zur taz. Er appelliere aber an alle, „jeder pauschalen Verurteilung von Menschen anderer Nationalität und Religionszugehörigkeit entgegenzu- treten“. Fachhochschul-Sprecherin Marion Hintloglou wollte sich zur Rasterfahndung – die alle Hamburger Hochschulen betrifft – nicht äußern: „Es gibt darüber an der Fachhochschule keine Diskussion.“
Wie berichtet, wurde in Hamburg die Rasterfahnung bereits am 21. September von Innensenator Olaf Scholz angeordnet. Die Dienststelle des Hamburger Datenschutzbeauftragten wird nach eigenen Angaben erst nach Abschluss der Fahndung hinzugezogen. „Wir gucken dann auf die Vernichtungsregelungen und achten darauf, dass nicht Daten im Polizeicomputer bleiben, die dort nicht rein gehören“, erläutert Datenschutz-Referent Herbert Janßen. Kaija Kutter
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