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Bundeswehreinsatz im Innern

Merkel will Bundeswehr mehr für polizeiliche Überwachungsaufgaben einsetzen und dafür das Grundgesetz ändern. Sie erntet mit dem Vorschlag Kritik von allen Seiten

BERLIN taz/afp/dpa ■ Kaum hat die CDU ihre Leitlinien zur inneren Sicherheit vorgelegt, sind sie auch schon wieder umstritten. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel hatte vorgeschlagen, die Bundeswehr künftig auch für die innere Sicherheit einzusetzen, das heißt, ihr Aufgaben für den Objektschutz zu übertragen, die sonst von Polizei- oder Sicherheitsdiensten übernommen werden. Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling (SPD) kritisierte diese Forderung, „das ist mir ein bisschen zu schnell und zu viel Theater“, sagte Bartling.

Merkel hatte vorschlagen, für den verstärkten Bundeswehreinsatz im Innern sogar das Grundgesetz zu ändern. „So weit zu gehen halte ich für sehr übertrieben“, kommentierte Bartling.

Auch Exverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) wandte sich im ZDF gegen die Forderung seiner eigenen Parteikollegin. Zunächst sollten die Schwächen bei Polizei und Bundesgrenzschutz behoben und die Bundeswehr gestärkt werden, so Rühe. Er sprach sich dagegen aus, dass „Wehrpflichtige unsere Dienstgebäude in Berlin schützen“.

Merkel hatte einen Einsatz der Bundeswehr auch im Inland gefordert, die Bundeswehr werde nicht mehr nur „ad hoc“ in bestimmten Notsituationen gebraucht. In den CDU-Leitlinien zur inneren Sicherheit, die gestern vorgelegt wurden, hieß es: „Klar ist schon jetzt, dass sich Fragen der inneren und äußeren Sicherheit immer weniger voneinander trennen lassen. (...) Die notwendigen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um die Bundeswehr zum Schutz der inneren Sicherheit auch im Inland einsetzen zu können. (...) Zu prüfen ist der Einsatz der Bundeswehr zum Schutz von Objekten, die für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit des Staates von herausgehobener Bedeutung sind oder denen eine besondere Symbolträchtigkeit beigemessen wird.“

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