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Daten auf die Müllhalde

Wissenschaftsverwaltung fordert, die Daten aus der Rasterfahndung nur maximal vier Wochen zu verwenden

BERLIN dpa ■ Durch Rasterfahndung gewonnene persönliche Daten sollten nach Ansicht der Berliner Senatswissenschaftsverwaltung maximal vier Wochen verwendet werden. „In diesem Zeitraum muss die Überprüfung abgeschlossen sein“, forderte deren Koordinator für Wissenschaft und Forschung Bernd Köppl gestern.

Nach Abschluss der kriminalistischen Untersuchungen müssten alle einbezogenen Mitglieder der Universitäten benachrichtigt werden. „Sollte es zu einer hundertprozentigen Unschuldsvermutung kommen, dann ist dies ebenfalls der Öffentlichkeit mitzuteilen“, verlangte Köppl weiter.

Seit Beginn der Rasterfahndung vor zwei Wochen haben drei Berliner Hochschulen die Namen von etwa 900 Studenten aus 15 arabischen Ländern sowie Pakistan, Afghanistan und Iran an das Landeskriminalamt gegeben.

Die Berliner Hochschulen könnten sich den kriminalistischen Methoden zur Abwehr terroristischer Gefahren nicht entziehen. Dennoch gingen „mit dieser Fahndungsmethode ernst zu nehmende Ängste einher“, warnte Köppl. Die betroffenen Studenten würden „einem pauschalen Verdacht ausgesetzt“.

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