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Löcher für den Schweizer Käse

Sparkassen und Banken sind alles andere als begeistert über die zentrale Kontendatei von Hans Eichel: Es sei ein Angriff auf das Bankgeheimnis

von BARBARA DRIBBUSCH und ANDREAS LAUTZ

Es wäre eine gigantische Datensammlung: Alle Konten und Depots bei Banken und Sparkassen in Deutschland sollen künftig in einer zentralen Datei beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) erfasst werden. Damit wären künftig 300 Millionen Konten bei 2.900 Banken zentral registriert. Die bundesweite Kontoerfassung gehört zu den neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, die von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) gestern vorgelegt wurden und prompt Kritik von Bankenvertretern ernteten.

Eine solche zentrale Erfassung aller Konten müsse man „mit großer Skepsis“ sehen, sagte Stefan Marotzke, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Marotzke fürchtet, dass mit einer solchen zentralen Datei das Bankgeheimnis zum „Schweizer Käse“ würde.

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hatte zuvor das Maßnahmepaket vorgelegt. Darin hieß es, eine neue zentrale Kontendatei beim BAKred solle „die Sichtbarmachung von Geldströmen ermöglichen, die dem Terrorismus und der Geldwäsche dienen und die Verfolgung unerlaubt betriebener Bankgeschäfte sowie des Schattenbankwesens erleichtern“.

Wie ein Ministeriumsprecher gegenüber der taz betonte, sollten in der neuen Datei beim BAKred keine Kontenstände und -bewegungen erfasst werden, sondern nur Name des Inhabers und Datum der Kontoeröffnung. Auf diese Daten sollten Behörden, die sich mit der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung beschäftigen, zugreifen. Der Sprecher erklärte, die Datei solle nicht bei Ermittlungen wegen Steuerdelikten genutzt werden.

Stephan Steuer, Sprecher beim Bundesverband deutscher Banken, erklärte, wenn solche Maßnahmen jetzt erforderlich seien, benötigten die Kreditinstitute klare gesetzliche Vorgaben. Wichtig sei, dass die Ermittlungsbehörden auf solche Datensammlungen nur dann zugreifen könnten, wenn es um die Verfolgung des Terrorismus und schwerer Straftaten gehe.

Die zentrale Registratur aller privaten Bankkonten bei einer Behörde wie dem BAKred sei ein „tiefer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger“, befürchtete auch eine Sprecherin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Bisher allerdings ist das Bankgeheimnis ohnehin schon stark durchlöchert. Banken sind schon in vielen Fällen zur Auskunft über Namen und Kontostände ihrer Kunden verpflichtet. Beispielsweise reicht ein begründeter „Anfangsverdacht“, etwa auf Steuerhinterziehung, um die Banken zur Auskunft zu zwingen. Auch bei Ermittlungen in anderen Straftatbeständen sind die Banken zur Zusammenarbeit verpflichtet. Zudem gehören Auskünfte an die Kreditwürdigkeitsprüfer von der Schufa oder an Kreditversicher gleichfalls zum üblichen Bankgeschäft. Der Bankkunde muss das zwar genehmigen, hat im Normalfall jedoch schlechte Chancen auf einen Kredit, wenn er sich weigert.

Sozialhilfeempfänger müssen gleichfalls beim Sozialamt unterschreiben, dass sie den Behörden Einsicht in ihre Konten gewähren. Außerdem prüft das Bundesamt für Finanzen die bei den Banken eingereichten Freistellungsaufträge, um etwa doppelte Freistellungen herauszufiltern oder um die Vermögenslage von Arbeitslosenhilfeempfängern zu überprüfen.

Die wichtige Schwelle in der bisherigen Gesetzeslage ist allerdings der Schritt zu einer Art Rasterfahndung: Ermittlungsbehörden ist es bisher nicht erlaubt, flächendeckend oder etwa nur nach bestimmten Merkmalen die Daten von Kontoinhabern bei Banken abzufragen.

Eine weitere Maßnahme von Eichel wurde von den Bankenvertretern gestern allerdings begrüßt. Hans Eichel will in seinem Finanzministerium künftig eine Zentralstelle für verfahrensunabhängige Finanzermittlungen einrichten. Dort sollen Verdachtsanzeigen der Banken auf Geldwäsche gesammelt werden. Bisher gehen diese Anzeigen nur an die Justizbehörden der Länder.

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