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Wert und Mehrwert

■ Airbus: Beschwerde gegen den Baustopp geht in die nächste Runde

Der Streit um die Haseldorfer Ausgleichsflächen für die Erweiterung des Finkenwerder Airbus-Werkes ins Mühlenberger Loch hinein geht in die nächste Runde. Die Hamburger Wirtschaftsbehörde hat gestern vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen einen Beschluss des Schleswiger Verwaltungsgerichts eingelegt. Dieses hatte auf Anträge des Naturschutzbundes (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) am 10. Oktober im Eilverfahren einen Baustopp verhängt (taz berichtete). Der Bau eines Sperrwerks, so die Kammer, sei „rechtswidrig“.

Nach den Hamburger Plänen soll das Naturschutzgebiet Haseldorfer Binnenelbe als Ersatzfläche für das Vogelschutzgebiet Mühlenberger Loch hergerichtet werden. Dafür müsste es von einem ökologisch wertvollen Feuchtgebiet in ein tidebeeinflusstes Süßwasserwatt umgestaltet werden. Die seit fast 20 Jahren unter Schutz gestellte Marsch sei jedoch, so die Richter, „weder aufwertungsfähig noch -bedürftig“, weil sie bereits jetzt „ein höchstwertiges, nach europäischem Recht geschütztes Naturschutzgebiet“ sei.

Bernd Meyer, Sprecher der Wirtschaftsbehörde, zeigte sich dennoch optimistisch, das OVG überzeugen zu können. Nach seiner Interpretation ist das Airbus-Projekt auch dann nicht gefährdet, wenn der Sperrwerkbau vor allen Gerichten scheitert: „Das sind zwei rechtlich unabhängige Verfahren.“ Dann müsse eben eine andere Fläche für den Ausgleich gefunden werden.

Die Naturschützer sehen das anders. Ohne Ersatz dürfe das Mühlenberger Loch nicht zerstört werden. Sie fordern einen Baustopp bei Airbus. Bislang erfolglos. smv

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