Bühne Gericht

■ Ronald Schill hat in den kommenden Wochen zwei Prozesse vor der Brust

Der designierte Innensenator Ronald Schill (Schill-Partei) wird in den kommenden Wochen nicht nur auf der politischen Bühne, sondern auch vor Gericht mehrere Auftritte haben. Als Angeklagter muss er sich ab dem 14. Dezember erneut vor dem Landgericht gegen den Vorwurf verteidigen, eine Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung begangen zu haben. Und: In der kommenden Woche beginnt der Prozess gegen einen Mann, der Schill vor rund einem Jahr erpresst haben soll. Um diesen zu überführen, soll Schill einen Polizisten gedrängt haben, rechtswidrig ein Telefongespräch aufzuzeichnen. Gegen den Beamten ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Gegen Schill zwar „bisher nicht“, wie Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger sagt. Aber „wir checken die ganze Bandbreite“ des Falls.

Der spielte im November vorigen Jahres. Rüdiger G., Ehemann der ehemaligen Parteisekretärin Schills, soll diesen mit der Drohung unangenehmer Veröffentlichungen unter Druck gesetzt haben, 5000 Mark zu bezahlen. Schill erstattete Anzeige bei der Polizei. Vom Polizeipräsidium aus rief er bei dem mutmaßlichen Erpresser an, um mit ihm einen Termin abzusprechen – und ihn festnehmen zu lassen. Obwohl die Staatsanwaltschaft dem ausdrücklich widersprochen hatte, zeichnete ein Polizeibeamter das Gespräch auf – womöglich auf Drängen Schills.

Während die Staatsanwaltschaft in dieser Sache noch ermittelt, hofft sie, den Innensenator in einem anderen Fall bald wegen Freiheitsberaubung verurteilt zu sehen. Ende 2000 hatte das Landgericht Schill wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Mark verurteilt, weil er in seiner Zeit als Amtsrichter zwei Prozesszuschauer inhaftieren und fast drei Tage im Gefängnis sitzen ließ. Im September hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil wegen Rechtsfehlern aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Schill hofft nun auf Freispruch. Und die Staatsanwaltschaft darauf, dass er im neuen Verfahren nicht nur wegen Rechtsbeugung, sondern zusätzlich wegen Freiheitsberaubung verurteilt wird. Für diesen Fall hatte Schills Koalitionspartner FDP angekündigt, dass der neue Innensenator für den Senat untragbar werde. Elke Spanner