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Land in Frauenhand

Konferenz in Uganda: Benachteiligung der Bäuerinnen beim Landnutzungsrecht Ursache für Hungersnöte

BERLIN taz ■ Frauen produzieren vier Fünftel der in Afrika angebauten Nahrungsmittel und besorgen 90 Prozent des Wasser- und Brennstoffbedarfs. Aber nur ein Prozent des afrikanischen Grundbesitzes ist in Frauenhand, und weniger als zehn Prozent der an afrikanische Kleinbauern vergebenen Kredite gehen an Frauen. Diese Ungerechtigkeit wird von Frauenorganisationen und Gebern wie der Weltbank bereits seit Jahren angeprangert. In Ugandas Hauptstadt Kampala haben jetzt Organisationen aus mehreren ost- und südafrikanischen Ländern gemeinsam Reformen angemahnt, um die Rechte der Frauen zu verbessern.

Dass Frauen die Kontrolle über Land verwehrt wird, vergrößere Afrikas Ernährungsschwierigkeiten und führe zu Hungerkrisen, hieß es auf der „Frauenkonferenz über Grundbesitz“. Viele Nahrungsmittel, die in Afrika angebaut werden könnten, müssten heute eingeführt werden, weil die Organisation des Agrarsektors Frauen benachteilige und die Lebensmittelproduktion erschwere, erklärte Professor Okith Ogendo von der Universität Nairobi. „Solange die Landfrage nicht gelöst wird, dürfte die Ernährungsunsicherheit andauern.“

Das Gastgeberland Uganda ist Mitinitiator einer internationalen Initiative zur Unterstützung von Frauenrechten in der afrikanischen Landwirtschaft, die vor einem Jahr in Westafrika ihre Arbeit aufnahm und in diesem Jahr auf das östliche und südliche Afrika ausgedehnt wurde. Die „African Woman Food Farmer Initiative“ (AWFFI) des US-geführten „Hunger Project“ hat nach eigenen Angaben bereits an über 14.000 Bäuerinnen Kleinkredite vergeben und fast 9.000 Frauen in Bildungsprogramme gesteckt. Ihr Schwerpunkt ist Senegal, das Frauen im vergangenen Jahr erstmals das Recht gab, Grundbesitz zu erben. In Uganda ist Vizepräsidentin Speciosa Kazibwe – die einzige Frau auf einem so hohen Posten in Afrika – eine der Schirmfrauen des Projekts. Ugandas Premierminister Apollo Nsibambi sagte jetzt auf der Tagung in Kampala zu, die Gleichberechtigung von Frauen bei Landbesitz in ein Gesetzespaket zum Eherecht aufzunehmen, das derzeit in Arbeit ist.

In zahlreichen afrikanischen Gesellschaften gehört das Nutzungsrecht an Ackerland – dessen formelles Eigentum zumeist bei traditionellen Führern oder der Dorfgemeinschaft liegt – gemäß der Tradition dem Mann allein und kann auch nur an männliche Nachkommen vererbt werden. Die Wirkung anders lautender, modern anmutender Gesetzestexte ist meist auf formell registriertes Privateigentum und vor Standesämtern registrierte Ehen beschränkt und ignoriert damit den Großteil der ländlichen Besitzverhältnisse. Besonders krass ist diese Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis in einst „sozialistischen“ Ländern wie Äthiopien. In ganz Afrika führt aber die Ausbreitung von Aids und Krieg sowie die immer massivere Binnenmigration aus den Dörfern in die Städte dazu, dass die traditionellen Verhältnisse zerbrechen. Dem sollten jetzt nach Ansicht von Frauen- und Menschenrechtsgruppen die Regierungen Rechnung tragen. DOMINIC JOHNSON

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