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Kein Megafon für Nazis

Sachsens Justizminister befiehlt Generalstaatsanwalt, Rufen von Waffen-SS-Parolen weiter zu verfolgen

DRESDEN taz ■ Das Rufen der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ soll in Sachsen doch weiter strafrechtlich verfolgt werden. Justizminister Manfred Kolbe forderte gestern Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm auf, eine anders lautende Anweisung vom 29. Oktober zurückzunehmen.

Diese Anweisung an die nachgeordneten Staatsanwaltschaften hätte zur Einstellung von 282 entsprechenden Strafverfahren gegen Nazis geführt. Sie erfolgte wenige Tage vor einem rechten Aufmarsch in Leipzig am vergangenen Wochenende, bei dem unter anderem auch diese Parole gerufen worden war. Kolbe erinnerte daran, dass nach Auffassung der meisten Generalstaatsanwälte der Bundesländer diese Parole nicht nach § 86 StGB strafbar sei. Er erklärte aber zugleich, Rechtsextremisten keinen Freibrief erteilen zu wollen.

Der sächsische PDS-Rechtspolitker Klaus Bartl hatte von einem „politischen Skandal“ gesprochen und die Einleitung eines dienstrechtlichen Verfahrens gegen Schwalm gefordert. Auch der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marko Schiemann, hatte von einer „eindeutig verfassungsfeindlichen Einstellung“ der Rufer gesprochen und Sanktionen verlangt. Schwalm war in der Vergangenheit bereits durch die verfügte Einstellung von Verfahren aufgefallen, die der Staatsregierung unangenehm hätten werden können. Auch das laufende Verfahren gegen den unbequemen Datenschützer Thomas Giesen geht auf seine Anregung zurück. MICHAEL BARTSCH

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