: prozess gegen bin laden
Möglichkeit 2: Ein internationales Gericht
Auch ohne Ständigen Internationale Strafgerichtshof könnte Bin Laden vor ein Internationales Gericht gestellt werden. Schon zwei Mal hat der UN-Sicherheitsrat spezielle Gerichtshöfe zur Aufarbeitung von regional begrenzten Konflikten eingerichtet. Seit 1993 arbeitet in Den Haag ein Ad-hoc-Tribunal, das die Vorfälle im ehemaligen Jugoslawien untersuchen und aburteilen soll. 1994 wurde in Arusha (Tansania) ein Ruanda-Tribunal geschaffen.
Beide Male stützte sich der Sicherheitsrat auf seine Kompetenzen in Kapitel VII der UN-Charta und die Feststellung, dass eine Bedrohung des Friedens vorliege. Ein dritter Ad-hoc-Gerichtshof für die Aufarbeitung der Kämpfe in Sierra Leone wird in naher Zukunft eingerichtet.
Das Jugoslawien-Tribunal hat inzwischen 23 Angeklagte verurteilt. 47 weitere Angeklagte warten auf ihr Urteil. Momentan läuft auch der Prozess gegen Serbiens Exstaatschef Slobodan Milošević.
Ad-hoc-Gerichte wurden bisher auch von den USA unterstützt. Ein spezielles Tribunal für den Bin-Laden-Fall wird derzeit im UN-Sicherheitsrat aber noch nicht geplant. Auch die Bundesregierung setzt sich dafür nicht ein. Die Einrichtung sei „in jeder Hinsicht aufwändig und nicht immer Erfolg versprechend“, heißt es in einem Schreiben des Außenministeriums an Freiburger Menschenrechts-Juristen. Kommentar des Adressaten, Rechtsanwalt Konstantin Thun: „Militärinterventionen sind noch viel aufwändiger und auch nicht immer Erfolg versprechend.“ CHR
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