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Consors abgemahnt

Verbraucherzentrale schickt dem Discount-Broker einen „blauen Brief“ wegen Forderung unzulässiger Entgelte

Die Verbraucherzentrale NRW hat nach eigenen Angaben den Discount-Broker Consors „wegen unzulässiger Entgelte für die Übertragung eines Wertpapier-Depots zu einem anderen Geldhaus“ abgemahnt. Sie habe ihn aufgefordert, die „entsprechenden Klauseln aus dem Preisverzeichnis zu streichen“. Andernfalls wolle man gerichtliche Schritte einleiten.

Anleger, die an der Börse Wertpapiere kaufen, können frei entscheiden, bei welchem Institut Konto und Depot für die Wertpapiere eingerichtet werden soll. Der Online-Broker Consors habe jedoch laut Preisverzeichnis „zwischen 15 und 35 Mark pro Posten vom Aktienkäufer verlangt, wenn dieser das Depot seiner Anlageaktivitäten zu einem anderen Bankhaus“ übertragen wolle. Eine solche Klausel verstoße gegen das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verbraucherzentrale bietet mit einem Musterbrief Hilfestellung bei der Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Wechselgebühren. TAZ

Download: www.vz-nrw.de/depotFaxabruf: (0 19 05) 100 10 10 13, zwei Seiten, 1,21 DM pro Minute.

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