: worum es nicht ging
Kein Afghanistan-Urteil
Militärpolitik ist derzeit ein heiß umkämpftes Feld. Groß ist daher das Interesse, wenn das Bundesverfassungsgericht sich mit der Nato und ihrer Fortentwicklung befasst. Gestern ging es allerdings „nur“ um die Frage, ob das 1999 beschlossene neue Nato-Konzept, das weltweite Einsätze zur „Krisenreaktion“ vorsieht, einer Zustimmung des Bundestages bedurft hätte oder nicht.
Für den aktuellen Afghanistan-Krieg hat diese Frage keine Auswirkung, denn hier wurde der Nato-Bündnisfall mit einem „bewaffneten Angriff“ auf die USA begründet. Man stützte sich also ausdrücklich nicht auf die neuen, sondern auf die alten Befugnisse.
Eher zur „neuen Nato“ passte zwar der Bundeswehr-Kampfeinsatz im Kosovo. Doch um dessen völkerrechtliche Zulässigkeit ging es gestern auch nicht. Hier hatte die PDS im März 1999 geklagt, weil die Nato ohne UN-Mandat und ohne Selbstverteidigungssituation eingegriffen hatte. Karlsruhe erklärte die Klage für unzulässig und sich selbst für unzuständig: Schließlich habe der Bundestag ja zugestimmt. CHR
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