: Verbotene Anrufe
Wenn eine Firma am Telefon ihre Produkte verkaufen will, sollte man die Verbraucherzentrale einschalten
Schon 1997 hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nach eigenen Angaben ein Unternehmen mit dem Namen „Dienstleister“ abgemahnt, weil es „Kunden am Telefon in wettbewerbswidriger Weise Steuersparmodelle angeboten“ habe. In letzter Zeit falle die Firma mit Sitz in Esslingen der Verbraucherzentrale wieder durch unerlaubte Telefonwerbung auf.
„Wer zu Hause Anrufe von wildfremden Personen oder Firmen erhält, die einen Vertragsabschluss zum Ziel haben, sollte sich unbedingt Name des Gesprächspartners, Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt notieren und diese Informationen an uns weiterleiten“, rät Beate Weiser, Expertin für Geldfragen bei der Verbraucherzentrale. Bekämen die Verbraucherschützer damit Belege für erneute Wettbewerbsverstöße bereits abgemahnter Firmen, würden Vertragsstrafen fällig.
Doch auch wenn eine Firma noch nicht bekannt sei, mache die Meldung wettbewerbswidriger Telefonwerbung bei der Verbraucherzentrale Sinn. Sie mahne dann die Firmen ab, die sich gesetzwidrig verhalten. Erkläre die betroffene Firma schriftlich, den beanstandeten Wettbewerbsverstoß zukünftig zu unterlassen, sei „ein gewisser Druck da, sich zukünftig den Kunden gegenüber korrekter zu verhalten“. TAZ
Kontakt: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Paulinenstr. 47, 70178 Stuttgart, Tel. (07 11) 66 91-10, Fax -50
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