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Abmahnung für die Lufthansa

BERLIN taz ■ Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat nach eigenen Angaben die Lufthansa wegen ihrer Preispolitik abgemahnt. Die Fluggesellschaft hatte den neu erhobenen Sicherheitszuschlag auf ihren Tickets als „Tax“, also als Steuer, gekennzeichnet. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) muss der Zuschlag aber als Gebühr benannt werden. Der Begriff „Tax“ widerpreche den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit und trage zur Irreführung der Verbraucher bei. „Beim Kunden wird der Eindruck erweckt, bei dem Zuschlag handele es sich um eine unvermeidbare behördliche Abgabe und nicht um eine Leistung der Fluggesellschaft, vergleichbar mit dem Service an Bord“, so Edda Müller, Vorstand des vzbv. Der Zuschlag sei kaum von den Gebühren zu unterscheiden, die den Fluggesellschaften von den Innenministerien für Sicherheitsüberprüfungen in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten dürften jedoch nicht allein auf die Verbraucher abgewälzt werden.

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