Serienvergewaltiger vor Gericht

■ DNA führte zum Täter – ältester Fall zehn Jahre her

Zwischen 1991 und 1995 sind fünf Frauen in ihren Bremer Wohnungen vom gleichen Mann vergewaltigt worden. Seit kurzem wissen sie, dass der brutale Täter nicht noch weitere Opfer heimsuchen wird: Der Mann wurde identifiziert. Seit gestern muss er sich vor dem Bremer Landgericht für seine Taten verantworten.

Der 44-jährige Bremer Holger L., der zur Zeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen schweren Raubes verbüßt, konnte mit Hilfe der DNA-Datei auf der anderen Taten überführt werden. Raub gehört zu den rund 40 Delikten, bei denen der gefasste Täter eine Speichelprobe abgeben muss. Der auf diese Weise ermittelte genetische Code wird dann mit sämtlichen offenen Verfahren abgeglichen, bei denen körperliche Sekrete gefunden wurden. Sperma-Spuren auf Kleidungsstücken der vergewaltigten Frauen stimmen mit dem DNA-Muster des Angeklagten überein. Damit war praktisch sicher, dass es sich bei dem Mann um den Sexualverbrecher handelt. In seier ersten Erklärung in dem Verfahren gestand der Angeklagte, in die Wohnungen der Frauen eingedrungen zu sein und sie dann vergewaltigt zu haben. Er bereue seine Taten und könne sich selbst nicht erklären, warum er die Frauen missbraucht hat. Er wolle seine Taten detailliert schildern, um die Frauen – allesamt Zeuginnen – nicht auch noch durch ausführliche Vernehmungen zu quälen.

Zu unterschiedlichen Zeiten – mal am Tage, mal in der Nacht – suchte der Täter seine Opfer heim. In zwei Fällen trieb der Angeklagte sein Unwesen in bremischen Schwesternwohnheimen. Bevor er die Frauen zum Sexualverkehr zwang, fesselte und knebelte er sie. Wenn sich die Gelegenheit bot, stahl er anschließend Geld und Schmuck.

Der Angeklagte bestritt, alle fünf Frauen vorsätzlich vergewaltigt zu haben. Wie häufig zuvor sei er in drei der fünf Fälle in die Wohnungen eingedrungen, um Diebesgut zu erbeuten. Erst als er den Frauen gegenüberstand, seien seine Triebe mit ihm durchgegangen.

Um den Verdacht von seiner Person abzulenken, hatte Holger L. einmal mit russischem Akzent zu seinem Opfer gesprochen, mal gab er sich als Fixer aus, ein anderes mal als Ostdeutscher. Das deutet jedoch darauf hin, dass er vorsätzlich gehandelt hat und komplizierte Überlegungen anstellen konnte, um falsche Fährten zu legen.

Der Prozess wird am 6. Deztember fortgesetzt, ein Urteil soll es noch vor Weihnachten geben. evl