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Häufig gestellte Fragen
Sichert mir die Rentenreform mit der privaten Vorsorge meinen derzeitigen Lebensstandard im Alter?
Nein. Die Rentenhöhe beträgt zurzeit 70 Prozent des letzten Einkommens, sofern 45 Jahre lang ein durchschnittliches Einkommen erzielt wurde. Sie sinkt durch die Reform auf 67 Prozent. Die private Vorsorge gleicht lediglich diesen verminderten Rentenanspruch aus.
Was sind „Altersvorsorgeprodukte“ im Sinne der Reform?
Verträge mit Unternehmen wie Banken oder Versicherungen. Der Kunde zahlt regelmäßig eine vertraglich vereinbarte Summe an das Unternehmen, das dieses Geld verwaltet, anlegt und investiert. Es garantiert unter anderem, eine gleichbleibende oder steigende Summe mit Rentenbeginn lebenslang an den Kunden auszuzahlen.
Wird jede Anlageform der privaten Altersvorsorge staatlich gefördert?
Nein. Gefördert werden nur Verträge, die ein Zertifikat des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen tragen.
Was habe ich mit der Zertifizierung zu tun?
Gar nichts. Der Anbieter eines Altersvorsorgeproduktes beantragt das Zertifikat.
Wer wird gefördert?
Jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Außerdem beispielsweise Arbeitslose und nicht erwerbstätige Mütter und Väter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes.
Garantiert das Zertifikat eine hohe private Rente?
Nein. Das Bundesaufsichtsamt prüft nur, ob das Altersvorsorgeprodukt den gesetzlichen Kriterien entspricht. Es prüft nicht, ob ein Vertrag wirtschaftlichen Erfolg haben wird, die Zusagen eingehalten werden oder die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind. Das Zertifikat ist also kein staatliches Gütesiegel.
Wie komme ich an die staatliche Zulage?
Der Anbieter eines Vorsorgevertrages schickt dem Zulagenberechtigten nach Ablauf eines Beitragsjahres einen Antrag, der ausgefüllt an den Anbieter zurückgeschickt wird. Der Antrag wird an die Bundesversicherungsanstalt für Angestelle (BfA) weitergereicht, die die Auszahlung an den Anbieter veranlasst.
Wie hoch ist die Zulage?
Im Jahr 2002 für Alleinstehende maximal 75 Mark, Ehepaare erhalten 150 Mark, pro Kind gibt es 90 Mark. Diese Summen erhöhen sich bis zum Jahr 2008.
Muss ich jetzt von Gesetzes wegen privat vorsorgen?
Nein. Diese Vorsorge ist freiwillig.
Wie viel muss ich sparen?
Um die maximale staatliche Zulage zu erhalten, anfangs ein Prozent der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres; ab 2004 sind es zwei Prozent, ab 2006 drei Prozent, ab 2008 vier Prozent.
Sollte ich jetzt schnell noch einen staatlich geförderten Vorsorgevertrag abschließen?
Nein. Warten Sie, bis klar ist, welche Produkte überhaupt eine staatliche Förderung erhalten. Das wird im Dezember bekannt. Im ersten Quartal 2002 werden Verbraucherorganisationen eine Fülle von Vergleichen anstellen, um die besten Produkte und Renditen zu ermitteln. Sie haben noch ein ganzes Jahr Zeit, den passenden Vertrag herauszufinden.
Mein Versicherungsvertreter hat mir einen Vorsorgevertrag empfohlen und die staatliche Förderung garantiert. Ich habe unterschrieben. Richtig?
Die Entscheidung, dass ein Vorsorgeprodukt staatlich gefördert wird, fällt allein das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Form eines Zertifikates. Die ersten Zertifikate werden im Dezember erteilt. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, um den Vertrag prüfen zu lassen.
Sind alle Verträge, die 2001 geschlossen wurden, von der staatlichen Förderung automatisch ausgenommen?
Nein. Auch schon abgeschlossene Verträge zu Altersvorsorgeprodukten können zertifiziert werden, wenn sie den gesetzlichen Kriterien entsprechen. Beiträge, die im Jahr 2001 eingezahlt wurden, erhalten jedoch keine staatlichen Zulagen. Die gibt es erst für 2002.
Was bedeutet „Nachhaltigkeitsberichtspflicht“?Das Gesetz verpflichtet die Finanzdienstleister, ihren Kunden zu berichten, ob und wie sie bei der Anlage der Kundengelder ethische, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen; ob sie die eingezahlten Beiträge beispielsweise in die Atomindustrie oder in die Solarwirtschaft investieren, ob für sie Kinderarbeit oder soziale Aspekte eine Rolle spielen (beispielsweise Frauenförderung, die Nichtdiskriminierung von Schwulen und Lesben).
Zusammenstellung: A. LOHSE
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