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Öfters Erbrechen

In Hamburg wird künftig noch mehr mutmaßlichen Drogendealern Brechmittel verabreicht werden. Die Innenbehörde hat gestern die Voraussetzungen abgesenkt, nach denen Polizei und Staatsanwaltschaft Dealer nach dem Verschlucken im Mund versteckter Kokainkügelchen zum Erbrechen bringen können. Dafür reicht ab sofort aus, dass die Polizei den Verdacht hegt, dass sie eine Straftat begangen und dafür eine „erhebliche strafrechtliche Sanktion“ zu erwarten haben.

Bisher musste eine Freiheitstrafe bei den Tätern zu erwarten sein, so dass das Brechmittel nur mutmaßlichen Tätern verabreicht werden durfte, die der Polizei schon wiederholt wegen Drogenhandels aufgefallen waren. Bei noch nicht vorbestraften Tätern konnte die Polizei bislang noch nicht auf dieses Mittel zur „Beweissicherung“ zurückgreifen.

Die unter JuristInnen und MedizinerInnen höchst umstrittene Maßnahmen war im Juni vom rot-grünen Senat zugelassen worden. Als sich in Umfragen vor der Bürgerschaftswahl ein gutes Abschneiden der Schill-Partei abzeichnete, löste der alte Senat selber diesen Teil von Schills Wahlprogramm ein. Zuvor hatten SPD und GAL gewaltsamen Brechmitteleinsatz stets als menschenverachtend abgelehnt.

Seit Juni hat es bereits mehrere Brechmittel-Einsätze gegeben. Der „mexikanische Sirup“ wird den Tatverdächtigen im „Institut für Rechtsmedizin“ am UKE verabreicht. Wenn sie sich weigern, den Saft zu trinken, wird er ihnen über eine Nasensonde gewaltsam eingeflösst. ee

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