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Schill vor dem Freispruch

Im wieder aufgelegten Prozess gegen Hamburgs Innensenator fordert der Staatsanwalt den Freispruch

HAMBURG afp ■ Im neu aufgerollten Prozess gegen den Hamburger Innensenator Ronald Schill wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung hat die Staatsanwaltschaft gestern auf Freispruch plädiert. Das Verfahren habe keine Beweise für eine Verurteilung des früheren Amtsrichters erbracht, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Gerhardt vor dem Hamburger Landgericht zur Begründung. Schills Verteidiger Walter Wellinghausen forderte ebenfalls einen Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil wird morgen verkündet.

Der als „Richter Gnadenlos“ bekannt gewordene Schill hatte im Mai 1999 zwei Prozesszuschauer wegen ungebührlichen Benehmens vor Gericht in Ordnungshaft genommen, ihre Haftbeschwerde laut Anklage aber erst drei Tage später weitergeleitet. In einem ersten Prozess war Schill am 13. Oktober 2000 vom Hamburger Landgericht wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Mark (6.140 Euro) verurteilt worden. Dagegen legten sowohl Schill als auch die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein, der das Verfahren im September an eine andere Hamburger Kammer zurückverwies. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor einen Freispruch für Schill vorgeschlagen.

Dem BGH zufolge musste geklärt werden, ob Schill aus sachfremden Erwägungen gezielt zum Nachteil der Zuhörer handelte und die Haftbeschwerden bewusst und mutwillig nicht rechtzeitig an das Oberlandesgericht weitergeleitet hat.

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