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Justiz mag Nato nicht schelten

Gerichtshof für Menschenrechte weist Klage von Belgrader Bombenopfern zurück

FREIBURG taz ■ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg will keine Militäraktionen der europäischen Nato-Staaten kontrollieren. Gestern lehnte das Gericht die Klage von sechs Jugoslawen als „unzulässig“ ab, die sich gegen die Bombardierung des Belgrader Rundfunkgebäudes im April 1999 wandten.

Bei dem im Rahmen des so genannten Kosovo-Krieges durchgeführten Angriff waren 16 Radiomitarbeiter getötet worden, 16 weitere wurden verletzt. Die Kläger sind Angehörige oder selbst betroffen. Sie machten geltend, dass die Luftangriffe das in der Europäischen Menschenrechts-Konvention garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt hätten.

Der EGMR erklärte einstimmig die Klagen jedoch für unzulässig. Die Richter verwiesen dabei auf Artikel eins der Konvention, in dem die rund 40 Staaten des Europarats die Konventionsrechte „allen ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen“ garantieren. Sie kamen zum Schluss, dass jugoslawische Staatsbürger hiervon nicht erfasst seien, da Jugoslawien nicht dem Europarat angehöre.

Das Gericht wies die Argumentation der Kläger zurück, dass jeder sich auf die Konvention berufen könne, der durch Europaratsmitglieder geschädigt wurde. Die Menschenrechts-Konvention stehe in einem „regionalen Kontext“ und ziele nicht auf weltweite Anwendung.

Auf die Frage, ob die europäischen Nato-Staaten die von den USA getroffene Auswahl der Bombenziele beeinflusst hatten, kam es bei der gestrigen Entscheidung nicht mehr an. Die beklagten Staaten hatten dies verneint. (Az.: 52207/99)

CHRISTIAN RATH

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