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Manche Namen sind geschützt

Die Namen der Organisationen „Berliner Mieterverein“ sowie „Haus und Grund“ sind geschützt und dürfen nicht beliebig von jedem verwendet werden, sagen Gerichte

Die Bekanntheit gut eingeführter Bezeichnungen für das eigene Unternehmen zu nutzen ist eine verlockende Idee. Doch darf sich ihrer nicht jeder nach Belieben bedienen. So untersagte das Landgericht Berlin dem „Mieterverein Mieterberatung e. V.“ ebendiesen Eintrag im Telefonbuch der Telekom. Denn der Begriff „Mieterverein“ ist in Berlin ein markengeschützter Vereinsname (Az. 15 O 720/00). Die Richter erkannten an, dass es aufgrund der zumindest im Raum Berlin großen Bekanntheit des klagenden „Berliner Mietervereins“, der immerhin mehr als 100.000 Mitglieder hat, zu Verwechslungen mit dem Beklagten kommen könnte.

Auch der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband e. V., besser bekannt als „Haus & Grund“, wehrte sich in einem ähnlich gelagerten Fall vor Gericht erfolgreich gegen die – wie er meinte – unlautere Verwendung dieses Namens im Telefonbucheintrag einer Hausverwaltung. Das Oberlandesgericht Hamm entschied in seinem Urteil, der Begriff „Haus & Grund“ sei in seiner besonderen Schreibweise ein markengeschützter Name (Az. 4 W 139/00). Aufgrund des Inserataufbaus könnte in diesem Fall der durchschnittliche Telefonbuchleser davon ausgehen, es bestünde eine Verbindung des Beklagten mit dem „Haus & Grund“-Unternehmen, zumindest durch einen Lizenzvertrag. Die Gefahr einer Verwechslung sei groß. TAZ

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