urteil: online-bank haftet:
Eine Online-Bank haftet nach einem Gerichtsurteil für Schäden, die ihren Kunden durch Softwarefehler entstehen. Das Landgericht Itzehoe entschied, dass die betroffene Online-Bank einem Anleger rund 2.500 Euro (etwa 5.000 Mark) Schadenersatz zahlen muss, weil dem Kunden durch einen Softwarefehler Kursgewinne entgangen waren, wie die Rechtsanwaltskammer Koblenz berichtet.
Der Anleger wollte ein Aktienpaket, das er früher am Tag geordert hatte, wieder abstoßen, weil der Kurs deutlich gestiegen war. Obwohl das Konto bereits mit dem Kaufpreis für das Aktienpaket belastet worden war, ließ sich die Verkaufsorder aber nicht platzieren. Auch nach mehrmaligen Versuchen meldete die Software, dass im Depot des Kunden nicht genügend Aktien vorhanden seien. Der Anleger gab seinen Auftrag darauf hin telefonisch an den Kundenberater durch, der die Order nach einer Prüfung schließlich platzierte. Der Kurs der Aktie war in der Zwischenzeit allerdings schon gefallen, so dass dem Kunden ein ansehnlicher Kursgewinn verloren ging.
Das Gericht erklärte, die besonders schnelle Ausführung sei eine besondere Nebenpflicht, die die Bank vertraglich zugesichert habe. Diese Nebenpflicht habe die Bank verletzt, da der Verkauf der Wertpapiere auf Grund einer Fehlfunktion des Computersystems nicht möglich gewesen. Das Urteil zeige, dass die im Vertrag mit der Online-Bank vereinbarten Dienstleistungen von der Bank ohne Einschränkungen erbracht werden müssten, erklärte die Rechtsanwaltskammer (Az. 1 S 92/01). AP
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