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Wind sähen, Strom ernten

Fast 500 Millionen Euro werden jährlich von privaten Investoren in Windkraft investiert. Doch was erwartet die Anleger – und was können sie erwarten? Basisinformationen rund um Parks und Fonds

Für diese Beteiligungen gibt es keinen gesetzlich geregelten Markt

Die rund 8.000 Windmühlen in der Bundesrepublik liefern derzeit knapp zwei Prozent der bei uns verbrauchten Energiemenge – damit ist Deutschland Wind-Weltmeister mit über 20.000 Arbeitsplätzen.

Ein Windkraftfonds basiert auf einem bewährten Finanzmodell, wie es bei Immobilien-, Schiff- und Medienfonds bereits seit langem praktiziert wird: Eine Kapitalanlagegesellschaft bündelt das Geld vieler Anleger und erwirbt und betreibt Windkraftanlagen. Mit seiner Kapitalanlage wird der Anleger Miteigentümer des Windparks – meist in Form einer „GmbH & Co. KG“; als Kommanditist wird er so zum Unternehmer.

Allerdings werden alle laufenden Aufgaben nicht durch den Anleger selbst, sondern durch die Fondsgesellschaft erledigt: Einsammeln des erforderlichen Eigenkapitals, Projektieren und Fertigstellen des Windparks, Überwachen des Betriebs und alle buchhalterischen Aufgaben. Dafür erhält die Fondsgesellschaft eine (meist erfolgsabhängige) Verwaltungsvergütung. Über ihre Arbeit gibt die Fondsgesellschaft jährlich auf einer Hauptversammlung den Anlegern Rechenschaft. Dort hat der Anleger ein Stimmrecht und kann – innerhalb bestimmter Grenzen – über den Windpark mitbestimmen.

Der erzeugte Strom wird an den regionalen Stromversorger (EVU) verkauft. Aus diesen Verkaufserlösen ergeben sich die Gewinne des Windparks, die nach Abzug der Kosten auf die Anleger verteilt werden. Die Höhe des Gewinnes richtet sich nach den Windverhältnissen am jeweiligen Standort, der Windausbeute des Anlagentyps und der Höhe der Einspeisevergütung. Die zu erwartende Strommenge lässt sich im Voraus durch Vergleichswerte von anderen Windparks in der Nähe und ein Windgutachten langfristig berechnen.

Das seit April 2000 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die unbegrenzte Stromabnahme durch die EVU und ebenso die Höhe der Einspeisevergütung. Für Strom aus Windkraft beträgt sie für in diesem Jahr ans Stromnetz gehende Windparks 8,95 Cent pro Kilowattstunde für die ersten fünf Jahre; danach sinkt sie für besonders windstarke Standorte ab. Für schwächere Binnenlandstandorte wird sie meist über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren garantiert.

Beteiligungen an Windkraftfonds sind oft ab 10.000 Euro möglich. Wer größere Beträge in Windparks investieren möchte, sollte zur Verteilung des Risikos verschiedene Angebote zeichnen. Es ist immer eine langfristige Anlage, die anfänglich mit kleinen und danach immer größer werdenden Schritten über Ausschüttungen zurückgezahlt wird – verbunden mit Schwankungen, die sich aus windschwachen und -starken Jahren oder unterschiedlichem Reparaturbedarf ergeben. Wer also schon nach zwei oder drei Jahren seinen Anteil wieder veräußern will, weil er sein Geld anderweitig braucht, könnte Schwierigkeiten haben, einen Käufer zu finden. Und wenn er ihn findet, wird es schwierig, den Preis festzusetzen: Es gibt keine offiziellen Maßstäbe dafür, wie solche „gebrauchten“ Anteile zu bewerten sind. Mitunter haben die Windfondsbetreiber vorgemerkte Interessenten für Anteile.

Im ersten Jahr steht für den Anleger die Verlustzuweisung im Vordergrund. Diese kann er Steuer mindernd von seinen Gesamteinkünften abziehen. Wer als Anleger 10.000 Euro investiert hat und im ersten Jahr einen Verlust von 80 Prozent zugewiesen bekommt, kann 8.000 Euro von seinem Einkommen abziehen – macht bei einem Steuersatz von 30 Prozent ein Steuervorteil von 2.400 Euro, fast ein Viertel der Beteiligung. Ärger mit dem Finanzamt gibt es nur bei „Verlustzuweisungsgesellschaften“ ohne erkennbare Gewinnerzielungsabsicht oder so genannten „Liebhabermodellen“. Die Ertragssituation bei Windkraftfonds lässt aber klar erkennen, dass auch das Finanzamt spätestens mit Beginn des letzten Laufzeitdrittels auf seine Kosten kommt.

In der Laufzeitmitte wird der Anleger sein eingesetztes Kapital über die Ausschüttungen wieder zurückerhalten haben. In der zweiten Laufzeithälfte steigen die Ausschüttungen – nach 20 Jahren dürften das Zweieinhalb- bis Dreifache der Beteiligung an den Anleger zurückgeflossen sein.

Allerdings steigen nicht nur die Ausschüttungen, sondern auch die zugewiesenen und damit steuerpflichtigen Gewinne – das Finanzamt holt sich also die anfängliche Verlustzuweisung wieder zurück; für Anleger ab 50 Jahre in so weit interessant, da sie die Verluste mit dem jetzt hohen Steuersatz geltend machen und spätere Gewinne als Rentner entsprechend niedriger versteuern. Es besteht auch die Möglichkeit, die Windparkbeteiligung in der Ertragsphase an seine Kinder zu verschenken, die damit ihr Studium finanzieren können.

Für Beteiligungen gibt es keinen gesetzlich geregelten Markt – man spricht auch vom grauen Kapitalmarkt. Der Anleger sollte sich mit dem Beteiligungsprospekt intensiv beschäftigen. Am besten wird ein versierter Berater hinzugezogen.

Mit seiner Kapitalanlage wird der Investor zum Unternehmer

Das Herzstück des Beteiligungsprospekts ist die Ergebnisprognose. Sie gibt die erwarteten Erlöse und Kosten für jedes Laufzeitjahr wieder. Dazu gehören Wartung, Rückstellungen für Reparaturen und Abbau der Anlage nach Ablauf der Betriebszeit, Versicherungen, Pacht, Abschreibungen, Personalkosten, Telefon, Porto, Zinsen für Fremdkapital sowie laufende Kosten, die teilweise umsatzabhängig sind.

Ebenso wichtig ist die Erfahrung des Windkraftfondsanbieters. Ein renommierter Anbieter verringert in der Regel das Risiko. Dieser hat bei Problemen im Normalfall andere Handlungsoptionen als ein neuerer Anbieter. Ein Kriterium für einen Anbieter ist die Zahl seiner bereits realisierten Projekte sowie die Ergebnisse seiner Windparks. Wichtig dabei: Kann der Anbieter eine Leistungsbilanz vorlegen? Wie laufen die bestehenden Parks?

Die Platzierungsgarantie bewahrt den Anleger vor dem Risiko der Rückabwicklung eines Fonds, falls während der Zeichnungsphase das erforderliche Eigenkapital nicht rechtzeitig akquiriert werden konnte. Die Mittelverwendungskontrolle eines unabhängigen Treuhänders gewährleistet, dass die Finanzmittel entsprechend dem Investitionsplan verwendet werden. Für die Errichtung eines Windparks sind Baugenehmigungen erforderlich, die im Wesentlichen vorliegen sollten, bevor sich Anleger beteiligen. Auch auf die Windanlagenhersteller ist ein Blick zu werfen; sie geben Garantien auf Anlagen und Leistung. Die größten Hersteller sind Vestas und NEG-Micon (beide Dänemark) sowie Enercon (Aurich) und Nordex (Norderstedt). NORBERT TOUPS

Der Autor ist Prokurist der ÖkoRenta AGEine 16-seitige, sehr informative und verständliche Broschüre „Mit einer grünen Anlage schwarze Zahlen schreiben – Tipps für Ihre Beteiligung an einem Windkraftprojekt“ gibt es beim Bundesverband Windenergie, Herrenteich- str. 1, 49074 Osnabrück, Tel.: (05 41) 3 50 60-0, Fax -30, oder als Download unter www.wind-energie.de (Aktuelles).

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