Bankmanagern droht Klage

PDS: Manager der Bankgesellschaft in Regress nehmen. Justiz prüft Landesforderungen. Wieland: Bald Anklagen

Für ehemalige Manager der Bankgesellschaft Berlin könnte es auch unter dem neuen rot-roten Senat ungemütlich werden. „Wir gehen davon aus, dass der Senat alle Möglichkeiten nutzt, die Verantwortlichen für das Desaster bei der Bankgesellschaft zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte gestern PDS-Fraktionssprecher Günter Kolodziej. Dabei habe man nicht nur straf-, sondern auch zivilrechtliche Verfahren im Auge. Man müsse prüfen, inwieweit ehemalige Bankmanager für entstandene Schäden in Regress genommen werden könnten, so Kolodziej.

Der Chef der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf, war Anfang Dezember zurückgetreten. Der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Landowsky war bereits im März als Vorstandschef der BerlinHyp, einer Tochter des Bankkonzerns, abgetreten. Das Land Berlin musste im vergangenen Jahr knapp zwei Milliarden Euro in die Bank stecken, um dem maroden Konzern das Überleben zu sichern. Zudem übernahm Berlin die noch unschätzbaren Risiken aus dem verlustreichen Immobiliengeschäft der mehrheitlich landeseigenen Bank.

Die Justizverwaltung hat bereits in der vergangenen Woche eine Prüfung zivilrechtlicher Forderungen des Landes gegenüber ehemaligen Managern eingeleitet. „Der politische Wille ist da“, sagte gestern der scheidende Justizsenator Wolfgang Wieland (Grüne). Zuständig ist allerdings die Finanzverwaltung, die das Vermögen des Landes und damit auch eventuelle Vermögensschäden unter ihren Fittichen hat.

Schadenersatzforderungen des Landes gegen ehemalige Manager zu erheben, ist rechtlich äußerst kompliziert. Schließlich ist Berlin Aktionär wie jeder andere auch. Sollte das Land mit seinen Forderungen Erfolg haben, könnte sich prinzipiell jeder Aktionär eines Unternehmens, das in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, ein Beispiel daran nehmen. Wieland: „Da könnte man ein erhebliches Fass aufmachen.“ Der Grünen-Politiker war vor gut einem halben Jahr als Justizsenator angetreten, um die rechtliche Aufarbeitung des Bankenskandals voranzutreiben. Die Erhebung möglicher Schadenersatzforderungen habe durch einen kürzlich vorgelegten Prüfbericht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen neuen Auftrieb erhalten, so Wieland. Die Bankprüfer seien darin sehr deutlich geworden.

Die strafrechtlichen Verfahren im Fall Bankgesellschaft kommen indes voran. Ursprünglich wurden 117 Verfahren eingeleitet, 47 Verfahren laufen noch – „gegen sämtliche Verantwortliche“, so Wieland. Vier Staatsanwälte und drei Spezialisten des Landeskriminalamtes sind mit dem Komplex beschäftigt. Im November waren bereits ein Rechtsanwalt und ein ehemaliger Mitarbeiter einer Banktochter zu Bewährungsstrafen vorurteilt worden. Sie hatten im Sommer versucht, einer Banktochter hohe Summen für Prüfaufträge abzupressen. Der Rechtsanwalt musste zudem 80.000 Mark für Rechtsanwaltskosten bezahlen.

Allerdings: Im Gesamtkomplex Bankgesesellschaft waren die beiden Verurteilten eher kleine Fische. Geht es nach dem Justizsenator, könnte es bald auch den großen an den Kragen gehen: „Ich denke, dass wir in absehbarer Zeit mit Anklagen rechnen können.“ RICHARD ROTHER