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Garstka kontert

Nach Urteil offener Dissens über Berliner Rasterfahndung. Die ist abgeschlossen

In den Streit um die Rasterfahndung hat sich nun auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Hans-Jürgen Garstka eingeschaltet. Im Gegensatz zu Innensenator Ehrhart Körting (SPD) vertritt Garstka die Auffassung, dass alle erhobenen Daten bis zu einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung gesperrt werden müssten.Die Betroffenen müssten gleich behandelt werden, sagte Garstka gestern zur taz. „Entweder alle oder keiner“.

Wie berichtet, hat das Berliner Landgericht die Rasterfahndung nach möglichen „Schläfern“ für unzulässig erklärt. Das Gericht war damit der Beschwerde von drei Studenten der Humboldt-Universität gefolgt. Nachdem das Amtsgericht die Rasterfahndung zunächst für rechtsmäßig erklärt hatte, gab das Landgericht den Studenten nun Recht. Die Begründung: Die Polizei könne eine Rasterfahndung nur dann verlangen, „wenn sie eine gegenwärtige Gefahr für dem Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Leib oder Freiheit einer Person abzuwehren hat“. Innensenator Körting erklärte am Dienstag jedoch, der Datenabgleich werde „fortgesetzt“. Nur die Daten der Kläger und die von der Humboldt-Universität eingereichten Datensätze sollten bis zu einer Rechtskraft der Entscheidung auf Eis gelegt werden. Allein von der HU waren im Herbst 683 Datensätze an die Polizei weitergegeben worden.

Garstka teilte Körting seine Meinung am Mittwochabend mit. In Ermangelung von Eingriffsbefugnissen musste es der Datenschutzbeauftragte jedoch bei einem Appell an den Innensenator belassen. Körting habe entgegnet, er halte die Gerichtsentschiedung für falsch. Außerdem habe der Innensenator aber darauf hingewiesen, dass ohnehin keine neuen Daten mehr erhoben würden und die Rasterung weitestgehend abgeschlossen sein, so Garstka. Das bestätigte Körting gestern auch in einer Presseerklärung. Zumindest was die Daten angeht, die Berlin von anderen Bundesländern derzeit noch „nachgeliefert“ bekommt, scheint der Innensenator aber einzulenken. „Insoweit“ werde bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts kein Datenabgleich durchgeführt, so Körting. PLUTONIA PLARRE

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