: Beratung mit Profil
„Fordern und fördern“ lautet das Motto des Job-Aqtiv-Gesetzes. Allein das Berliner Arbeitsamt hat 300 Profiler als Berater eingestellt
BERLIN taz ■ Der Markt bestimmt alles, auch das Angebot an Jobs. Mit dem Job-Aqtiv-Gesetz soll das Arbeitsamt seit 1. Januar darauf besser reagieren können - und zwar mit einem klassisch betriebswirtschaftlichen Mittel. „Profiling“ nennt sich das und ist nichts anderes als eine Stärken-Schwächen-Analyse. Elisabeth Maßnick im Arbeitsamt Berlin-Mitte ist eine solche Profilerin. „Wenn der Arbeitslose weiß, was er will, die entsprechenden Anforderungen erfüllt und der Arbeitsmarkt Chancen dafür bietet, dauert das keine halbe Stunde“, erklärt Arbeitsvermittlerin Maßnick. Dann bekommt er auf der Profiling-Checkliste ganz viele Kreuzchen bei „günstig“, und die Vermittlung kann beginnen. Meist wird es aber länger dauern, und so muss allein das Beliner Landesarbeitsamt 300 neue „Profiler“ einstellen – der einzige Punkt, in dem das neue Gesetz auch neue Jobs schafft.
Hauptsächlich soll es nämlich verhindern, dass jemand zum Langzeitarbeitslosen wird. „Warum“, muss sich daher Maßnick als Beraterin zum Beispiel fragen „ sitzt die Verkäuferin, die eine Teilzeitstelle sucht, immer noch hier, obwohl es Angebote gibt?“ Wenn die Antwort dann lautet: „Ich möchte zwischen 8 und 12 Uhr arbeiten“, ist das ein klares „ungünstig“, denn das ist die beliebteste Arbeitszeit für Verkäufer. Hier ist die trainierte Gesprächstechnik der Vermittlerin gefragt. „Warum? Lässt sich diese Zeit vielleicht doch irgendwie verschieben?“ Dann wird um jede Stunde gefeilscht: „6 bis 10 Uhr? Oder vielleicht 10 bis 14 Uhr?“, wird Beraterin Maßnick dann anbieten. Beides wäre günstiger, oder würde auf der Checkliste zumindest zu einem „neutral“ führen.
So ein Gespräch kann dauern, schließlich soll Maßnick ihre Arbeitslosen auch kennen lernen. Sie muss nämlich auch „Motivation und Verhalten“ bewerten und zum Schluss eine Gesamteinschätzung abgeben – alles für den Arbeitslosen einsehbar. Ein psychologischer Trick nach dem Motto „Wir geben uns viel Mühe, auf dich zuzugehen. Also zeig dich auch engagiert.“ Oder, wie es das Job-Aqtiv-Gesetz kurz und knapp postuliert: „fordern und fördern“.
Das Ergebnis von Profiling und Strategieplanung wird schriftlich festgehalten. Die so genannte Eingliederungsvereinbarung kann der Arbeitslose auch mit nach Hause nehmen, sie erfasst alles ganz detailliert: Nicht nur „sucht Teilzeitarbeit“, sondern „Teilzeit, 16 bis 20 Uhr“. Genauigkeit erzeugt Verbindlichkeit: Passt ein gefundener Job, gibt es für den Arbeitslosen keinen Grund ihn abzulehnen – die Ausschlussgründe sind alle schon diskutiert worden. Lehnt er dennoch ab, sind die Konsequenzen genauso hart wie bisher: Streichung des Arbeitslosengeldes. Maßnick spricht aber nicht gerne von den Restriktionen, sie betont die Funktion der Eingliederungsvereinbarung als gemeinsamem Handlungsplan – an den sich der Arbeitslose aus reinem Eigeninteresse halten sollte.
Guter Wille und Profiling schaffen aber immer noch keine neuen Jobs. Wenn es mit der Vermittlung nicht klappt, kann der Arbeitslose nach sechs Monaten auf die Einschaltung von Dritten bestehen: Psychologen, die sich der ganz schweren Fälle annehmen. Das Profiling wird dann zu einem Wochenseminar mit Gruppengesprächen oder Praktika. MARKUS MÜNCH
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