Kleine Lösung

■ Verein für berufliche Bildung: Behörde will nur ABM-Beschäftigte retten

Trübe Aussichten für die elf unbefristet Beschäftigten vom Verein zur Förderung der Beruflichen Bildung: Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) hat gestern in einem Gespräch mit Vereinsvertretern zwar zugesagt, die ABM-Mitarbeiter bis zum Ende ihrer Verträge weiterzubeschäftigen, für Stammstelleninhaber aber wird es keine Lösung geben. „Die trifft das, was alle Angestellten trifft, deren Unternehmen in Konkurs geht“, sagt Andreas Richter, Sprecher der BWA. Trotzdem werde versucht, sie bei anderen Trägern unterzubringen. Das dürfte schwierig werden, denn die angekündigten Sparquoten des Senats haben bei allen Hamburger ABM-Trägern für Unsicherheit gesorgt. Winfried Schebesch, Betriebsratsvorsitzender des Vereins, prognostiziert: „Wir sind erst der Anfang“.

Dabei liegt die Ursache der Überschuldung weit vor der Wahl, und auch eine Lösung hätte es wohl schon damals geben können. Vereinsvorstand Siegfried Hahn klagt: „Der Verein weist darauf hin, dass die für die ABM-Förderung zuständige Behörde, damals BAGS, sehr frühzeitig und im Detail über das zum Jahresende 2001/2002 entstehende Defizit informiert wurde.“ Schon im Juli 2001 habe es Gespräche von Behörden- und Vereinsvertretern über die drückende Schuldenlast gegeben. Im September soll die Behörde zugesagt haben, „baldmöglichst“ ein Gepräch mit Arbeitsamt und den bezirklichen Beschäftigungsbeauftragten zu führen, um eine „geregelte Überführung von Vereinsprojekten auf andere Beschäftigungsträger sicherzustellen.“

Nun werden drei der sieben Projekte des Vereins geschlossen: das Ausbildungszentrum Finkenwerder, das Maschinenrecycling und die Nutzfahrzeugewerkstatt. Die ABM-Beschäftigten werden auf andere Träger verteilt. Die restlichen Projekte, darunter die Stadtteilküche „Pottkieker“ kommen zu neuen Trägern.

Die damals zuständige Sozialbehörde weist den Vorwurf von sich, sie hätte das Problem längst lösen können: „Weil die Projekte über Festbeträge finanziert sind, kann die Behörde bei drohender Insolvenz nicht einfach zusätzlich aufgelaufene Schulden übernehmen“, sagt Sprecherin Anika Wichert. Und die Übertragung der Projekte auf andere Träger ginge erst bei tatsächlicher Insolvenz. san