: Diskussion um Rasterfahndung
■ Niedersachsens Innenminister warnt vor dem Aus
Um die umstrittene Rasterfahndung im Rahmen der Anti-Terror-Maßnahmen ist erneut eine Diskussion entbrannt. Nachdem Gerichte in Hessen, Berlin und Nordrhein-Westfalen sie zumindest teilweise für rechtswidrig erklärt haben und in Bremen möglicherweise dagegen geklagt wird, regte Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling (SPD) an, dass diese Länder ihre Gesetze nachbessern sollten. „Es wäre unverantwortlich, ein solches Instrument zur Fahndung nicht zu nutzen“ und die „Erfolgsmöglichkeiten“ damit einzuschränken, sagte er gestern. Er werde „auf jeden Fall“ an der Rasterfahndung festhalten.
Die Grünen in Niedersachsen forderten dagegen einen sofortigen Stopp der Rasterfahndung. Das Ziel – ein bundesweit einheitlicher Abgleich von Daten nach bestimmten Merkmalen – sei nicht mehr zu erreichen, sagte die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar. Auch der Landes-Datenschutzbeauftragter Burckhard Nedden sprach sich gestern für eine Aussetzung der Rasterfahndung aus. „Man muss sich jetzt ehrlich in einer Zwischenbilanz fragen, ob der ursprüngliche Ansatz noch Sinn macht“, sagte er.
Datenschützer Nedden hält die Forderung Bartlings nach Gesetzesänderungen für unrealistisch. Er wies zudem darauf hin, dass bisher erst sechs Länder, und das in unterschiedlichsten Formaten, die Daten zum Bundeskriminalamt übermittelt hätten. dpa
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