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Missbrauch mit dem Gewehr

Weltweit gibt es eine halbe Million Kindersoldaten. Von Freiwilligkeit kann dabei auch dann keine Rede sein, wenn es keine Dienstpflicht gibt. Nötigung und Armut sind die besten Rekrutierer

aus Genf ANDREAS ZUMACH

Nach Angaben der UNO und internationaler Nichtregierungsorgansiationen dienen derzeit rund 500.000 Minderjährige im Alter zwischen 7 und 17 Jahren in 85 Staaten in regulären Armeen oder nichtstaatlichen bewaffneten Kampfverbänden. Rund 300.000 von ihnen sind derzeit in rund 30 Ländern aktiv an Kriegseinsätzen beteiligt. Die meisten Kindersoldaten gibt es in Afrika – unter anderem in Sierra Leone, der Demokratischen Republik Kongo und im Sudan. Weitere Einsatzgebiete sind unter anderem Birma, Sri Lanka Kolumbien und Russland.

Von „Freiwilligkeit“ kann dabei selbst in jenen Ländern nicht die Rede sein, in denen der Wehr- und Kriegsdienst nicht gesetzliche Pflicht ist. Der „freiwillige“ Dienst in regulären Armeen – zu dem Kindern nicht selten von ihren Eltern genötigt werden – ist oft der einzige zumindest vorübergehende Ausweg aus bitterem sozialem Elend. In Bürgerkriegskonflikten werden Kinder häufig von konkurrienden Milizen oder paramilitärischen Verbänden mit Gewalt rekutriert. Viele der zwangsweise rekrutierten Mächen werden Opfer sexueller Gewalt und werden zur Prostitution gezwungen.

Kinder sind besonders leicht manipulierbar. In Sierra Leona haben Kindersoldaten nach Angaben von Unicef die schlimmsten Gräueltaten des Bürgerkrieges verübt. Ihre Wiedereingliederung ist nun eine Priorität der in Sierra Leone stationierten UN-ihres im Januar abgeschlossenen Demobilisierungsprogrammes für die Bürgerkriegskämpfer aller Kriegsparteien 47.596 Kämpfern entwaffnet hat, davon nach Schätzungen ein Drittel Minderjährige. In manchen Ländern wie Kolumbien, Indonesien, Birma und den Philippinen betreiben Kinderhilfsorganisationen präventive Projekte gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten.

Die Unterzeichnerstaaten der UNO-Kinderrechtskonvention von 1989 hatten sich im Januar 2000 nach sechsjährigen Verhandlungen auf das freiwillige Zusatzprotokoll zur Einschränkung des Kindersoldatentums geeinigt. Darin wird das in der Konvention noch auf 15 Jahre festgelegte Mindesalter für Kriegsdienst und Kriegseinsatz auf 18 Jahre angehoben. Die Regelung gilt für zwischen- wie für innerstaatliche Konflikte. Im Mai 2000 wurde das Zusatzprotokoll von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und seitdem von 96 Staaten unterzeichnet und 14 ratifiziert.

Das UN-Kinderhilfswerk Unicef sowie eine internationale Koalition von 85 Nichtregierungsorganisationen aus Nord und Süd hatten ursprünglich gefordert, für ausnahmlos jede – ob zwangsweise oder freiwillige – Form der Rekrutierung zum Militärdienst und des Kriegseinsatzes das Mindestalter von 18 Jahren festzulegen. Doch diese Forderung scheiterte am Widerspruch zahlreicher Regierungen, und zwar nicht nur aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Auch die USA, Deutschland und Großbritannien votierten gegen den ausnahmslosen Schutz aller Kinder unter 18 Jahren. Sie wollen weiterhin 16-Jährigen, Berlin 17-Jährigen den „freiwilligen“ Militärdienst ermöglichen. Alle drei Regierungen erklären allerdings, unter 18-Jährige würden nicht in Kampfeinsätze geschickt. Diese Versicherung wird von „terre des hommes“ und anderen Kinderhilfswerken angezweifelt.

Wie gültig welche der vielen hundert internationalen Konventionen sind, die seit 1945 im Rahmen der UNO oder ihrer Sonderorganisationen vereinbart wurden, ist je nach Thema höchst unterschiedlich. Grundsätzlich ist zu unterschieden zwichen der Verabschiedung eines Vertragstextes auf UN-Ebene, seiner Unterzeichnung durch Regierungen, und seiner Ratifizierung – in den meisten Staaten durch Parlamente. Erst mit dem dritten Schritt erkennt ein Staat eine Konvention als völkerrechtlich verbindlich an. Zumeist ist eine Mindestzahl von Ratifikationen die Voraussetzung für ihr Inkrafttreten in den Ländern, die sie ratifiziert haben.

Die relativ niedrige Hürde von zehn Ratifizierungen war die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Kindersoldatenprotokolls. Die ursprüngliche Kinderrechtskonvention ist dagegen mit 191 Ratifizierungen eine der am meisten ratifizierten Konventionen überhaupt. Das 1998 verabschiedete und seitdem von 143 Staaten unterzeichnete Statut für einen Internationalen Strafgerichtshof ist erst von 52 Staaten ratifiziert worden; es tritt nach der Ratifizierung durch 60 Staaten in Kraft.

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