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Achtung: Rudolf Scharping haushaltet wieder!

Der Verteidigungsminister gab eine Bürgschaft für ungenehmigte Airbus-Käufe ab. Union erwägt erneuten Gang nach Karlsruhe

BERLIN dpa/taz ■ Binnen kürzester Zeit hat Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) sich wieder in genau die Situation hineinbugsiert, aus der er sich befreit glaubte: Vor den Karlsruher RichterInnen hatte er erklärt, dass das Parlament selbstverständlich das letzte Wort beim Kauf der 73 Bundeswehr-Airbusse habe. Knapp die Hälfte davon kann erst über den Etat 2003 finanziert werden, den eine neues Parlament absegnen muss. Zwei Tage später unterzeichnete Scharping mit den Partnerstaaten des Projekts die Vereinbarung, dass man selbstverständlich Schadenersatz leiste, falls das Parlament die zweite Fuhre Flieger nicht genehmige.

Jetzt bricht der Sturm erneut los: Der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hans-Peter Repnik, warf Scharping vor, sein Versprechen und das Haushaltsrecht gebrochen zu haben, und schloss: „Ich weiß nicht, ob Scharping ignorant oder böswillig ist – wahrscheinlich beides.“ Repniks Berechnungen zufolge geht es bei dem zugesagten Schadenersatz um 2 bis 2,5 Milliarden Euro. Scharping könne nur noch 20 statt 40 Maschinen bestellen, wenn er das Geld aus den vom Bundestag gebilligten 5,1 Milliarden Euro nehme. „Wir werden uns in Karlsruhe wiedersehen, wenn die Bundesregierung nicht bis zum 13. März eine Beschaffungsvorlage vorlegt“, drohte Fraktionschef Friedrich Merz.

Auch die Grünen sprachen von einem „unglaublichen Vorgang“ (Verteidigungsexpertin Angelika Beer) und „Erpressung“ des Parlaments (Haushälter Oswald Metzger). Sogar SPD-Abgeordnete konnten wenig Verständnis aufbringen: „Offenbar rechtswidrig“ sei eine Schadenersatzzusage, sagte Haushaltsexperte Volker Kröning.

Das Verteidigungsministerium stammelte abwechselnd Dementis und Eingeständnisse: „Schadenersatz“ habe Scharping nicht angeboten, dementierte Staatssekretär Walther Stützle am Montag. Gleichwohl werden man die „Konsequenzen“ eines geplatzten Geschäfts tragen. In der Vereinbarung heißt es laut Frankfurter Rundschau wörtlich: „Für den Fall, dass Deutschland die parlamentarische Zustimmung für den verbleibenden Differenzbetrag nicht erhält, wird Deutschland allein alle hieraus resultierenden in den internationalen Vereinbarungen festgelegten Konsequenzen tragen.“

Darin ist festgelegt, dass der finanzielle Schaden aus geplatzten Geschäften auf alle Länder umgelegt wird. Die Sonderregelung vom 31. Januar besagt, dass genau dies außer Kraft gesetzt ist und Deutschland den Schaden allein trägt. OES

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