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Zahnloses Verbot

Die Regierung verbietet Studiengebühren. Das Verbot aber ist unwirksam. Die Bundesländer lehnen es ab

BERLIN taz ■ Dreieinhalb Jahre nach Amtsantritt ist es so weit: Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das Eintreiben von Studiengebühren bundesweit verbieten soll. „Unser Land kann es sich nicht leisten, durch Gebühren vom Studium abzuschrecken“, begründete Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) ihren lange erwarteten Vorstoß. Sie sagte aber auch, dass ihr Gesetz so genannte Langzeitgebühren zulasse.

Bulmahns Unglück ist, dass ihren Vorschlag eines Verbots von Gebühren im Erststudium praktisch niemand gut findet. Die deutsche Wirtschaft ist ganz grundsätzlich gegen Verbote – „weil sie die Reformdiskussion an den Hochschulen abschneiden“. Auch die Studenten sind unzufrieden. Ihnen geht das „halbe Gebührenverbot“ nicht weit genug.

Peinlicher für die Bildungsministerin ist freilich, dass auch ihre eigene Partei anderer Auffassung ist. Der letzte SPD-Parteitag beschloss ein generelles Verbot, also auch von jenen Gebühren, die Studierende ab dem 14. Semester zahlen sollen. Die Jusos haben gestern daran erinnert: „Wir werden die jetzige Regelung für ein gebührenfreies Erststudium nicht akzeptieren“, sagte der Chef der Jusos, Niels Annen.

Bulmahn sagte in einem Hintergrundgespräch, sie erwarte, dass der Bundestag das Verbot noch vor der Sommerpause beschließt. Nach Informationen der taz wollen unionsgeführte Bundesländer gegen den Gesetzentwurf klagen. CIF

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