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Telekom muss Kabel anbieten

MÜNSTER dpa ■ Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten auf dem Telefonmarkt den Zugang zu Telekommunikationskabeln im Haus des Endkunden ermöglichen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster gestern mitgeteilt. Sollte die Verkabelung im Haus Eigentum der Telekom sein, müsse sie den Wettbewerbern ein Angebot unterbreiten. Ansonsten müsse sie die Nutzung durch die Konkurrenz kostenlos dulden, heißt es in dem Beschluss (Az.: 13 A 4075/00). Der Rechtsstreit war auf Betreiben des Telekomwettbewerbers Isis Multimedia Net GmbH ins Rollen gekommen. Die 74,9-prozentige Tochter des Telekommunikationskonzerns Arcor unterhält im Raum Düsseldorf und Duisburg ein Netz mit Leitungen bis in die Häuser der Endkunden. Isis hatte der Telekom vorgeschlagen, ein Verbindungskabel zwischen dem Ende des eigenen Kabels und der Telekom-Inhouse-Verkabelungen zu legen. Diesen Vorschlag hatte die Telekom abgelehnt.

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