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Kontrolle ist besser

Pestizidskandal im Alten Land mit Folgen: In Zukunft sollen Kontrolleure die Bauern überwachen und flächendeckend Wasserproben ziehen

BERLIN taz ■ Der Skandal um den illegalen Pestizideinsatz im Alten Land bei Hamburg soll Konsequenzen haben. Die Gewässer an den Obstplantagen sollen in diesem Frühjahr flächendeckend auf Pestizidrückstände überwacht werden, hieß es gestern nach einer gemeinsamen Sitzung des Pflanzenschutzsamts (PSA) Hannover, des Umweltbundesamts und des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums bei der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig. Außerdem sollten Mitarbeiter des PSA Hannover im Alten Land überwachen, ob die Bauern die Regeln für den Pestizideinsatz einhalten.

Die neue Regelung soll deutlich über die bisherige Praxis der Stichproben hinausgehen. „Wir haben uns darauf geeinigt, dass es mit Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr ein flächendeckendes Monitoringprogramm und ein flächendeckendes Kontrollprogramm geben soll“, sagte der Leiter der Einvernehmensstelle zum Pflanzenschutzgesetz beim Umweltbundesamt, Albrecht Klein, gegenüber der taz. Zuständig für die Umsetzung sei das Land Niedersachsen. An repräsentativen Standorten sollen nach der Übereinkunft in den Gewässern im Alten Land laufend systematische Proben entnommen werden. Permanent sollten Kontrolleure vor Ort sein. Sie sollen sicherstellen, dass die Bauern die geforderten Instrumente wie Vertikalspritzen einsetzen und sie so anwenden, wie es ihnen in einer Ausnahmeregelung vorgeschrieben wurde.

Die Details des Programms solle das PSA Hannover bis Ende nächster Woche ausarbeiten, erklärte Klein. Das Landwirtschaftsministerium in Hannover verkündete, „das hohe Kontrollniveau“ solle „vorerst beibehalten werden“, um aufgedeckte Schwachstellen zu beseitigen. „Scharze Schafe“ müssten mit hohen Bußgeldern rechnen. Bisher seien in 30 Fällen Bußgelder angeordnet worden, 30 weitere Verfahren seien anhängig. Ein interner Bericht des PSA Hannover hatte moniert, die Bauern im Alten Land setzten Gifte ohne Erlaubnis ein und hielten die Vorschriften wie etwa Abstände zu Gewässern und die Pflicht zur Dokumentation nicht ein.

BERNHARD PÖTTER

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