Militärischer Abschirmdienst weltweit

Regierung bringt Gesetz ein, das militärische Spionage durch den MAD im Ausland ermöglicht – zum Schutz der Truppe

BERLIN taz ■ Der militärische Abschirmdienst (MAD) soll künftig die Bundeswehr auch bei Auslandseinsätzen schützen – durch nachrichtendienstliche Mittel. Die Bundesregierung begründet dies in einem Gesetzentwurf damit, dass die Bedrohung der militärischen Sicherheit und der persönlichen Sicherheit von Bundeswehrangehörigen bei einer Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Friedensmissionen im Ausland grundsätzlich anders einzuschätzen sei als im Inland.

Der MAD soll deshalb ermächtigt werden, bei „besonderen“ Auslandsverwendungen die Einsatzbereitschaft der Truppe zu sichern und das Kontingent im Auge zu haben. Als weiterer Grund für die Ausweitung der MAD-Aufgaben wird angeführt, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr einem breiten Bedrohungsspektrum unterliegen. Dieses reiche von den allgemeinen Konfliktrisiken, die von Kampfhandlungen regulärer oder irregulärer Streitkräfte der Konfliktparteien ausgehen, über die klassischen Erscheinungsformen der Spionage, Sabotage und Zersetzung durch sicherheitsgefährdende Kräfte bis zum Terrorismus und zur Kriminalität in vielen Ausprägungen.

  Die rot-grüne Regierung hält es für notwendig, verdeckte Maßnahmen von nachrichtendienstlich geschulten, erfahrenen Soldaten ausführen zu lassen. Die Ergebnisse dieser verdeckten Abwehrarbeit seien in ein qualifiziertes, zentral durch den MAD zu erstellendes nachrichtendienstliches Lagebild einzubringen.

Aus Sicht der Regierung können diese Aufgaben nicht durch den Bundesnachrichtendienst (BND) wahrgenommen werden. Der BND betreibe nur eine „strategische Aufklärung“, indem er Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über das Ausland sammle. Die „abwehrorientierte Informationssammlung“ sei dagegen keine Aufgabe für den Pullacher Geheimdienst. Im Übrigen möchte die Regierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf den Zugriff des MAD auf personenbezogene Daten aus dem Personalführungs- und Informationssystem der Bundeswehr regeln. Dieser sei auf bestimmte Grundpersonaldaten aus dem Perfis „unbedingt angewiesen“. Perfis ist das „Personalführungs- und Informationssystem der Bundeswehr“; die Regierung will die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass der Abschirmdienst bei der Identifizierung betroffener Angehöriger der deutschen Streitkräfte das Perfis nutzen kann. WOLFGANG GAST