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taz-Prozess in Moskau

Im Verfahren gegen taz-Korrepondenten verlangt das Gericht das Erscheinen eines taz-Vertreters aus Berlin

BERLIN taz ■ Der Prozess gegen den langjährigen Moskau-Korrespondenten der taz, Klaus-Helge Donath, ist auf den 19. April vertagt. Das entschied gestern das Moskauer Bezirksgericht Gagarin. Gleichzeitig ordnete die zuständige Richterin an, einem Antrag des Klägers stattzugeben, einen Vertreter der taz-Redaktion aus Berlin – als zweiten Beklagten – für den neuen Termin vorzuladen. Zu diesem Zweck soll der taz in Berlin in Kürze eine Übersetzung der Klageschrift über das russische Justizministerium zugestellt werden.

Geklagt gegen Klaus-Helge Donath und die taz hatte der russische Jura-Student Michail Anitschenko aus Tscheljabinsk. In einem taz-Artikel unter der Überschrift „Kim Il Putin lässt sich feiern“ vom 7. 5. 2001 berichtete Klaus-Helge Donath im Zusammenhang mit dem wachsenden Personenkult um Russlands Präsident Wladimir Putin unter anderem über Anitschenko in dessen Eigenschaft eines Verfassers einer Ode an Putin. In der Klageschrift macht Anitschenko geltend, die taz unterstelle ihm in diesem Artikel, von Putin bezahlt worden zu sein. Er fühle sich daher in seiner Ehre verletzt.

Donaths Moskauer Anwalt, Genri Resnik, versuchte gestern, die Vorladung eines Berliner taz-Vertreters abzuwenden, da es ja darum gehe, sich nicht bei Formalien aufzuhalten, sondern zum Kern der Frage vorzudringen. Und die lautet nicht nur, ob eine Grundlage zur Annahme einer Ehrverletzung gegeben ist, sondern wie weit die Pressefreiheit überhaupt geht. BO

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