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Kritik an Waller Verkehrsplänen

■ FDP: Rechtslage am Überseetor ist keineswegs klar

„Gegen alle guten Sitten“ verstößt es nach Ansicht der Bremer FDP, dass der Senat trotz vollkommen offener Rechtslage beim Bau der Zugangsstraßen für den geplanten Großmarkt schon am Überseetor Fakten schaffen will. Eine Klage der Anwohner sei vor dem Verwaltungsgericht anhängig, ein Gutachten bewerte die Zufahrt „Überseetor“ als überflüssig, und zu allem Überfluss sei der Bebauungsplan noch nicht rechtsverbindlich, erinnert der FDP-Sprecher für Bau und Stadtentwicklung, Rudolf Oehlerich. Dass nun ein Fly-Over am Eingang zum Großmarkt geplant ist, mache deutlich, dass nun doch mehr Verkehr erwartet werde. Die gesamten Kosten für die Verkehrsanbindung müsse man den Kosten für die Umsiedlung des Großmarktes zurechnen.

Unter dem Stichwort „stadtverträgliche Erschließung der alten Hafenreviere“ hatte die Bausenatorin einen Überblick über die geplanten Lärmschutzmaßnahmen in Walle gegeben. Das betrifft nicht nur die Siedlung „Waller Wied“: An der Schule Nordstraße sollen Lärmschuzfenster eingebaut werden. Zu beiden Seiten des Pausenhofes sollen „funktionsgerechte und gestaltete Lärmschutzwände“ die Schule abschirmen.

Vor allem ist die FDP verärgert darüber, dass der Senat seine Verkehrs-Beschlüsse „noch als Wohltat“ zu verkaufen sucht. Die Partei forderte den Senat auf, den Beschluss zum Überseetor zurückzunehmen.

K.W.

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