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Hausarbeit belohnt

Bundesverfassungsgericht spricht geschiedenen Müttern, die wieder eine Arbeit aufnehmen, mehr Geld zu

FREIBURG taz ■ Frauen, die nach der Scheidung wieder berufstätig werden, sollen mehr Unterhalt als bisher bekommen. Mit dieser Entscheidung kommt das Bundesverfassungsgericht allerdings etwas spät. Genau dasselbe hatte im letzten Juni bereits der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung revidiert.

Konkret geht es um gescheiterte Ehen, bei denen die Frau den Haushalt führte und Kinder erzog, aber nicht berufstätig war. Wenn sie nach der Scheidung, insbesondere wenn die Kinder nicht mehr so betreuungsintensiv sind, wieder eine Arbeit aufnahm, kam dies bisher allein dem unterhaltspflichtigen Mann zugute („Anrechnungsmethode“). Die Zivilgerichte begründeten dies damit, dass das neue Einkommen der Frau nicht die früheren ehelichen Lebensverhältnisse geprägt habe.

Diese Wertung hält Karlsruhe für verfassungswidrig. Die Richter betonen, dass die meist von Frauen geleistete Kindererziehung und Haushaltsführung „gleichwertig“ neben dem dann oft von Männern erbrachten Einkommen stehe. Wenn nun aber die Familienarbeit nach der Scheidung durch eine neue Erwerbsarbeit abgelöst oder ergänzt wird, dann müsse auch dieses neue Einkommen nachträglich der ehelichen Einkommenssituation zugerechnet werden. Wenn dies unterbleibe, liege eine „Missachtung des Wertes der Familienarbeit“ vor.

Die Entscheidung hat nur für die drei jetzt vom Verfassungsgericht entschiedenen Fälle rückwirkende Bedeutung. Andere Unterhaltsberechtigte in der gleichen Konstellation können nur für die Zukunft eine Neuberechnung ihrer Ansprüche verlangen. Karlsruher Beobachter gehen davon aus, dass der BGH seine Rechtsprechung im letzten Jahr auch deshalb geändert hat, weil er Angst vor einem Rüffel des Verfassungsgerichtes hatte (Az. 1 BvR 105/95). CR

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