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Bremen will jungen Intensivtätern intensiv begegnen

■ Die Staatsanwaltschaft setzt ein Sonderdezernat ein. Das soll schnell und effektiv handeln können

Die Bremer Staatsanwaltschaft nimmt ein typisches Jungen- und Männerproblem in Angriff. Serientäter will die Strafverfolgungs-behörde künftig schneller vor Gericht bringen. „Mein Traum ist, dass wir innerhalb von 24 Stunden auf Straftaten reagiert haben“, sagte gestern Justizstaatsrat Ulrich Mäurer. Das müsse nicht Anklage sofort heißen – bedinge aber wenigstens eine nach außen hin spürbare Konsequenz.

Wie das seit Monatsbeginn neu eingeführte Sonderdezernat „Intensivtäter“ behördenintern organisiert wird, erläuterte gestern Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheerer vor der Presse. Besonders auf beginnende Straftäter-Karrieren von Kindern und Jugendlichen soll künftig verstärkt geachtet werden. Die Kooperation mit anderen Einrichtungen, ob mit dem Jugendamt, dem Amt für Soziale Dienste oder der Jugendbewährungshilfe, solle verbessert werden.

Für die Einrichtung eines Sonderdezernates gibt es verschiedene Gründe. So geht eine Vielzahl von erheblichen Straftaten Jugendlicher – wie Raub, erpresserischer Raub und Körperverletzung – auf das Konto von vergleichsweise wenigen Tätern. 398 ausschließlich männliche Serientäter listet die jüngste Polizeistatistik für das Bremer Stadtgebiet. Davon sind 259 Personen über 21 Jahre alt. „Zumeist Drogenabhängige, die mit Beschaffungskriminalität auffallen“, so Justizstaatsrat Mäurer. Unter den übrigen seien 73 Jugendliche (unter 18 Jahren) und 66 Heranwachsende (über 18, aber unter 21 Jahren). Diese durch ein zentral zuständiges Dezernat zu verfolgen, biete für effiziente Strafverfolgung Vorteile. So könne man typischen Bandendelikten n besser begegnen. Auch sei für Außenstehende die Zuständigkeit klarer.

Wo vorher die Akten einzelner Verdächtiger bei unterschiedlichen JugendstaatsanwältInnen – je nach Anfangsbuchstaben des Tatverdächtigen – bearbeitet wurden, werden sie nun in einem Dezernat zusammengeführt. Wiederholungstaten innerhalb von Tätergruppen, aber auch Tatverantwortlichen, könne man besser begegnen. Vor allem sollen die Akten von Intensivtätern künftig vorrangig behandelt werden. „Beschleunigt wie Haftsachen“, so Graalmann-Scheerer. Dafür sorge die zusätzliche Kennzeichnung der Akten, die ganz schnell von Hand zu Hand und dann zu den Jugendrichtern gelangen sollen.

Neues gibt es auch für die Gruppe der tatverdächtigen Kinder. Wurden Ermittlungen gegen diese Strafunmündigen unter 14 Jahren bislang eingestellt – und allenfalls das Jugendamt mit einem Vordruck informiert –, soll hier künftig mit mehr Nachdruck gearbeitet werden. Nach einer Gesetzesänderung dürften die Verfolgungsbehörden sachliche Informationen über die Ergebnisse von Ermittlungen an die Jugendbehörde weitergeben, so Graalmann-Scheerer. Man erhoffe sich bessere Zusammenarbeit mit den Einrichtungen wie möglicherweise auch mit den Eltern. ede

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