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Guter Start nach der Geburt

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Schwangere und Wöchnerinnen Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Mediziner vergleichen die Leistungen einer Frau während der Schwangerschaft und Geburt mit der eines Marathonläufers. So schön es auch ist, dabei zu sein: Es ist anstrengend. Wer dann in den ersten Tagen nach der Entbindung neben dem Baby sofort wieder Berge von Geschirr und Wäsche bewältigen muss, ist nicht zu beneiden. Manche haben vielleicht die Oma an ihrer Seite. Aber nicht jede hat sie, und nicht jede will sie. Es geht jedoch auch anders.

Bis zu sechs Tage nach der Geburt hat die Mutter Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sie ambulant entbunden hat. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür als Alternative zum Klinikaufenthalt. Beim zweiten Kind wird die Haushaltshilfe auch dann finanziert, wenn die Frau nach der Entbindung im Krankenhaus bleibt.

Wer an einer Schwangerschaftserkrankung leidet, hat – nach ärztlichem Attest – ebenfalls Anspruch auf die Hilfe. Erkranken allein erziehende Mütter oder Väter, können auch sie – solange die Kinder klein sind – die Mitarbeit im Haushalt beantragen.

Ist in einer Familie der haushaltsführende Teil erkrankt, und ist es ausgeschlossen, dass der andere deshalb längere Zeit zu Hause bleiben kann, um sich um Kinder und Wohnung zu kümmern, greift ebenfalls die Haushaltshilfe-Regelung. Zahlt die Krankenkasse nicht, kommt unter Umständen das Jugendamt dafür auf.

Antragsformulare können direkt bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden. In der Regel helfen auch Familienpflegedienste, die zudem ausführlich beraten und professionelle Haushaltshilfen zur Verfügung stellen. Man kann aber auch die Freundin oder eine Nachbarin beauftragen. Die Vergütung ist dann jedoch mit 5 Euro pro Stunde eher eine Anerkennung für den Freundschaftsdienst – was aber gut überlegt sein will. Finanziert werden je nach Notwendigkeit bis zu acht Stunden täglich, jedoch nur für die üblichen Putz- und Hausarbeiten. Pädagogische Leistungen fallen nicht darunter. Familienangehörige werden übrigens nicht bezahlt.

KAJA

Info: Familienpflegedienst, Doris Wepler, Tel. 3 26 57 61

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