piwik no script img

taz siegt erneut gegen FAZ

FRANKFURT/MAIN taz ■ Die taz hat im Rechtsstreit mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erneut einen Erfolg erzielt: Das Landgericht Frankfurt wies den Antrag der FAZ zurück, der taz ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro aufzubürden. Beschwert hatte sich die FAZ wegen der taz-Mitteilung vom 12. 12. 2001: „Die taz darf wieder behaupten, dass die FAZ sich von ihrem ehemaligen Herausgeber Hugo Müller-Vogg wegen dessen zu ‚konservativer Linie‘ getrennt habe.“ In dem Artikel berichtete die taz über den Fortgang des Hamburger Verfahrens. Das Landgericht Frankfurt ist der Auffassung, die taz habe damit nur ein wahres Geschehen mitgeteilt: Da nach dem Inhalt des Artikels das Landgericht Hamburg die gegen die taz erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben habe, handele es sich bei dieser Mitteilung um einen aktuellen, den Leser interessierenden Beitrag über den Fortgang des Verfahrens.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen