piwik no script img

Kranke darf sterben

Erstmals urteilt ein Gericht in Großbritannien zugunsten einer Frau, die sterben möchte, aber nicht todkrank ist

LONDON afp ■ Zum ersten Mal hat ein britisches Gericht einer nicht todkranken Patientin das Recht zu sterben zugebilligt. Richterin Elizabeth Butler-Sloss gab gestern in London dem Wunsch einer vollständig gelähmten Frau nach, das für sie lebenswichtige Beatmungsgerät abzuschalten. Die behandelnden Ärzte hatte sich aus ethischen Gründen gegen eine Abschaltung ausgesprochen. Die Heilungschancen gaben sie mit weniger als 1 Prozent an. Die Frau ist seit einer Schlagaderverletzung vor einem Jahr vom Hals ab gelähmt und kann nicht mehr selbstständig atmen.

Auf diese Weise könne die Patientin ihr Leben in Frieden und mit Würde beenden, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Für derart schwer behinderte Menschen könne das Leben schlimmer als der Tod sein. Weil die Patientin gegen deren Willen am Leben erhalten wurde, muss das Krankenhaus 100 Pfund (162 Euro) Schadenersatz zahlen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen