: Spekulanten vor Gericht
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die beiden inhaftierten Aubis-Manager. Ihnen wird Millionenbetrug vorgeworfen. Justizsenatorin feiert die Anklage als großen Erfolg
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen die beiden Geschäftsführer der Immobilienfirma Aubis, Christian Neuling und Klaus Wienhold, erhoben. Den seit Ende Februar inhaftierten Managern wird gemeinschaftlicher Betrug und Betrugsversuch vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine mehrjährige Haft.
Wienhold und Neuling wird zur Last gelegt, gemeinsam mit dem Leipziger Wärmelieferanten Elpag mehrere Sanierungsgesellschaften um zweistellige Millionensummen betrogen zu haben. Wegen falscher Angaben sollen diese Gesellschaften weit reichende Zahlungsverpflichtungen eingegangen sein, die um mindestens 15 Millionen Euro überhöht gewesen sein sollen. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) will unterdessen verhindern, dass Verfahren gegen Verantwortliche der Bankgesellschaft verjähren. Die Ermittlungsbehörden seien auf Hochtouren tätig, sagte Schubert. Bei dem finanziellen Schaden habe die Bevölkerung einen Anspruch auf zügige Ermittlungen. Die Anklage gegen die Aubis-Manager sei ein großer Erfolg.
Laut Staatsanwaltschaft wollten beide Manager einen erheblichen Teil der Elpag-Gewinne, die durch überhöhte Energiepreise anfielen, für ihr Unternehmen abzweigen. Allein von Januar bis September 2000 soll ein mindestens um 820.000 Euro überhöhtes Entgelt an die Elpag gezahlt worden sein. Wienhold und Neuling hatten Gewinnrückflüsse stets bestritten.
Aubis hatte Anfang der 90er- Jahre den Kauf von Tausenden Plattenbauwohnungen über Kredite der Bankgesellschaftstochter Berlin Hyp finanziert. Die Kredite und eine zeitnahe Barspende Neulings und Wienholds über insgesamt 40.000 Mark (20.452 Euro) an die CDU lösten im Vorjahr die Parteispenden- und Bankenaffäre aus, in deren Folge die große Koalition zerbrach.
Den angeschuldigten Exmanagern wird den Angaben zufolge weiter vorgeworfen, in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Leipzig wahrheitswidrig angegeben zu haben, an dem Energieunternehmen wirtschaftlich nicht beteiligt gewesen zu sein, um Forderungen der Sanierungsgesellschaften abzuwenden. DPA
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