: Dieter Baumann wird nicht entschädigt
Gericht bezeichnet Klage des Olympiasiegers als „insgesamt unbegründet“ und weist sie ab. Berufung angekündigt
STUTTGART dpa ■ Olympiasieger Dieter Baumann hat bei seinem Gerichts-Marathon gegen den Leichtathletik-Weltverband IAAF eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen. Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart wies gestern die Klage des Langstreckenläufers aus Tübingen auf 678.000 Mark (346.656 Euro) Schadensersatz für seine zweijährige Dopingsperre ab.
Baumann selbst war bei der Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden Richter Werner Müller nicht anwesend. Sein Anwalt Michael Lehner (Heidelberg) kündigte an, dass er Berufung beim Oberlandesgericht einlegen werde.
„Das Urteil entspricht unseren Erwartungen. Die Geschichte war von Anfang an ganz klar“, kommentierte derweil IAAF-Generalsekretär, Istvan Gyulai, in Monte Carlo die Entscheidung. Gyulai: „Wir würden es lieber sehen, wenn sich Dieter auf den Sport konzentriert.“ Der Ungar betonte auch: „Wir hätten erwartet, dass die Geschichte zu Ende ist, nachdem die IAAF die Verlängerung der Sperre zurückgenommen hat.“
Ausdrücklich wies Richter Müller darauf hin, dass mit dem Urteil nicht „die zentrale Streitfrage eines Verschuldens des Klägers“ in der „Zahnpasta-Affäre“ geklärt sei. „Es bleibt weiterhin objektiv offen, ob der Kläger schuldbeladener Dopingtäter oder schuldloses Opfer eines Dopinganschlages ist“, so Müller in einer schriftlichen Erklärung.
Der 37 Jahre alte Baumann war vom Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) freigesprochen worden, das IAAF- Schiedsgericht hatte ihn jedoch für zwei Jahre gesperrt und somit auch von den Olympischen Spielen 2000 in Sydney ausgeschlossen. Dieser Bann wurde nach Baumanns Start bei den deutschen Hallenmeisterschaften 2001 erneut angesetzt. Im November hatte die IAAF die „Verlängerung“ der Sperre jedoch wieder aufgehoben. Nach Ansicht des Landesgerichts hat sich der Exeuropameister über die von ihm unterzeichnete Athletenvereinbarung des DLV dem Regelwerk der IAAF unterworfen. Die Rechtsstandpunkte Baumanns sah Müller als „insgesamt unbegründet“ an.
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